ABS-Verluste
BayernLB-Vorstand verzichtet auf Klagen
19.12.2010
Für Klagen gebe es keine Anspruchsgrundlage.
Der Vorstand der BayernLB will wegen der Verluste mit sogenannten ABS-Papieren offenbar keine Schadensersatzklagen gegen frühere Aufsichtsräte erheben. Die aktuelle Führung sei zu dem Schluss gekommen, dass es für Klagen keine Anspruchsgrundlage gebe, berichtet das "Handelsblatt" (Montagausgabe) vorab unter Berufung auf Finanzkreise.
Grobe Fahrlässigkeiten
Den Kontrolleuren müsse in solchen Fällen grundsätzlich - anders als einem Vorstand - grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müssen. Die Verluste im Geschäft mit strukturierten ABS-Papieren hatten die Bayerische Landesbank an den Rand des Kollaps gebracht, sie musste mit 10 Mrd. Euro vom bayerischen Staat gestützt werden
Ein Sprecher der BayernLB wollte die Informationen der Zeitung zunächst nicht bestätigen. Der Vorstand wolle sich auf einer Pressekonferenz am morgigen Montag zu dem Thema äußern.
Im Aufsichtsrat der BayernLB saßen unter anderem der frühere bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU), Ex-CSU-Chef Erwin Huber und der ehemalige bayerische Sparkassenpräsident Siegfried Naser.