Der steirische Spezialanlagenbauer BDI BioEnergy will am 14. März an seine Eigentümer 2,65 Euro je Aktie ausschütten. Zu diesem Zweck wurde bereits im Vorjahr die Herabsetzung des Grundkapital um 10,07 Mio. Euro beschlossen. Aus Gläubigerschutzgründen darf die Ausschüttung erst sechs Monate nach Eintragung und Bekanntmachung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses erfolgen.
Diese Frist endet am 10. März, und bisher wurden gegenüber der Gesellschaft keine Gläubigerforderungen gemeldet, teilte die in Frankfurt börsenotierte BDI BioEnergy am Dienstag mit.