Nach der Erlassung eines Haftbefehls gegen Signa-Gründer René Benko durch die Staatsanwaltschaft Trient im Zuge von Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen muss der einstige Multimilliardär weiter weder Festnahme noch Auslieferung befürchten.
Formal muss über das "Ersuchen" der Italiener aber noch vom Haft- und Rechtsschutzrichter am Landesgericht Innsbruck entschieden werden. Dies dürfte voraussichtlich noch vor Weihnachten passieren, erfuhr die APA am Mittwoch.
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Benko werde jedenfalls im Rahmen des angelaufenen "Übergabeverfahrens" nun zu einer Stellungnahme aufgefordert, sagte Landesgerichtssprecherin Birgit Fink zur APA. Da wohl zu erwarten ist, dass der Tiroler sich nicht freiwillig südlich des Brenners in Haft begibt, wird der Haftbefehl in Österreich nicht vollstreckt werden. Es bestehe schließlich eine im Verfassungsrang stehende Bestimmung, dass österreichische Staatsbürger wegen mutmaßlicher Delikte, wegen derer gegen sie auch im Inland ermittelt werden kann, nicht ausgeliefert werden dürfen, betonte Fink.
Staatsanwaltschaft Innsbruck muss eigenes Ermittlungsverfahren prüfen
Nach der richterlichen Entscheidung ist wiederum die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Zug, die dann prüfen muss, inwieweit ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen den insolventen Unternehmer wegen der gegen ihn in Italien erhobenen Vorwürfe eröffnet wird. Dies erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, der APA. Benko war am Dienstag vom Tiroler Landeskriminalamt einvernommen worden und blieb daraufhin auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, "Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung" zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Unter den zahlreichen Verdächtigen befanden sich auch fünf Südtiroler. Die Verbrechen der Korruption, kriminellen Vereinigung, Betrugs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Trient, Bozen, Verona, Brescia, Mailand, Pavia und Rom standen im Raum.