Brüssel gibt grünes Licht für AUA/Lufthansa-Deal
28.08.2009
Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme von Austrian Airlines (AUA) durch die Deutsche Lufthansa AG nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Freigabe ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Lufthansa die angebotenen Maßnahmen zur Beseitigung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission umsetzt, teilte die Kommission mit.
Die am Anfang Juli eingeleitete vertiefte Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf mehreren Strecken wettbewerbsrechtlich bedenklich gewesen wäre.
Im Zuge der Untersuchung konnte die Kommission die Zahl der Strecken, auf denen sie eine Einschränkung des Angebots und einen Anstieg der Preise befürchtete, auf die Strecken Wien-Frankfurt, Wien-München, Wien-Stuttgart, Wien-Köln und Wien-Brüssel einschränken. Durch die von der Lufthansa angebotenen Verpflichtungszusagen wurden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf alle diese Strecken ausgeräumt.
Neben dem Wettbewerbsrechtlichen Verfahren hat die Kommission parallel auch die Umstrukturierungsbeihilfe - staatliche Beihilfen von 500 Mio. Euro - genehmigt.
Mit Gemeinschaftsrecht vereinbar
EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani erklärte zum Verfahren über die Staatsbeihilfe für die AUA, die Prüfung habe ergeben, dass die Umstrukturierung im Anschluss an den Verkauf der österreichischen Luftlinie an die Lufthansa mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.
"Die Kommission kam zum Schluss, dass der Verkauf zu dem von Lufthansa zu zahlenden Preis eine staatliche Beihilfe umfasste, die aber nach dem Gemeinschaftsrahmen für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist".
Die Kapazität von Austrian Airlines wird bis Ende 2010 im Vergleich zu Jänner 2008 um 15 Prozent verringert. Im Anschluss daran wird die Kapazitätssteigerung von Austrian Airlines auf den Durchschnitt der Steigerungsrate, die für die Mitgliedsluftfahrtunternehmen der Association of European Airlines ermittelt wurde, begrenzt.
Diese Obergrenze gilt bis Ende 2015 oder bis Austrian Airlines ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erzielt, falls dies früher eintritt. Austrian Airlines senkt ferner seine Beteiligung an der Schedule Coordination Austria GmbH auf 25 Prozent.
Tajani betonte wie zuvor Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, dass mit dem grünen Licht für den Deal AUA-Lufthansa die Konsolidierung der Luftverkehrsbranche vorangebracht werde. "Sie wird zu einem Markt ohne Verzerrungen durch staatliche Beihilfen führen, was letztendlich den Fluggästen zugute kommt."
Im Anschluss an ein Privatisierungsverfahren sei Lufthansa als Käufer für die vom österreichischen Staat gehaltenen Anteile (41,56 %) an der AUA ausgewählt worden. Die Anteile der verbleibenden Aktionäre (Streubesitz und institutionelle Anleger) würden ebenfalls von Lufthansa erworben.
Die Transaktion umfasse drei Bestandteile:
- Lufthansa zahlt
einen Kaufpreis von 366.268,75 Euro.
- Der Staat erhält einen
Besserungsschein, aus dem ein zusätzlicher Zahlungsanspruch erwachsen kann.
-
Lufthansa hat verlangt, dass Österreich das Kapital der Austrian Airlines um
500 Mio. Euro aufstockt, um die hohe aufgelaufene Verschuldung von Austrian
Airlines auszugleichen. Ohne Kapitalerhöhung von Seiten des Staates wird
Lufthansa Austrian Airlines nicht erwerben.
"Nach Eröffnung des Verfahrens zur Untersuchung des Verkaufs und Umstrukturierungsplans und nach Prüfung der von Österreich vorgelegten Dokumente sowie der von mehr als 40 Beteiligten abgegebenen Stellungnahmen zog die Kommission den Schluss, dass der von Lufthansa für AUA gezahlte (negative) Preis den Wert den Unternehmens zum Verkaufszeitpunkt widerspiegelte.
Da die Insolvenz des Unternehmens den Staat jedoch weniger gekostet hätte, kommt die Entscheidung Österreichs, einen negativen Preis zu akzeptieren, der Gewährung einer staatlichen Beihilfe gleich. Die Kommission hat daher den von den österreichischen Behörden vorgelegten Umstrukturierungsplan geprüft und festgestellt, dass dieser mit den anwendbaren Gemeinschaftsregeln im Einklang steht. Die Beihilfe beschränkt sich auf das Mindestmaß, und die vorgeschriebene Kapazitätsverringerung wird in Verbindung mit einer Wachstumsobergrenze ausreichen, um mit der Übernahme verbundene Wettbewerbsbedenken auszuräumen", heißt es in der Stellungnahme der Kommission.
Das Lufthansa-Reich wächst
Lufthansa ist die größte deutsche Fluggesellschaft mit Drehkreuzen in Frankfurt und München. Das Unternehmen kontrolliert bereits Swiss, Air Dolomiti, Eurowings und Germanwings. Kürzlich übernahm Lufthansa auch British Midland und SN Brussels Airlines. Austrian Airlines ist die größte österreichische Airline mit dem Drehkreuz Wien. Zu ihren Tochterunternehmen zählen Lauda Air und Tyrolean Airways. Sowohl Lufthansa als auch Austrian Airlines sind Mitglieder der Star Alliance.
Nachdem die Kommission am 1. Juli eine vertiefte Prüfung eingeleitet hatte, legte Lufthansa ein umfassendes Zusagen-Angebot vor. Dazu gehört eine Regelung für die effiziente und zügige Zuteilung von Zeitnischen für Starts und Landungen. Auf den Strecken, bei denen sich die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission im Verlauf der Untersuchung bestätigten (Strecken von Wien nach Frankfurt, München, Stuttgart, Köln und Brüssel), können somit Markteinsteiger Flüge anbieten und bereits bestehende Angebote von Wettbewerbern verbessert und ausgeweitet werden.
Zudem werden Markteinsteigern, die während eines vorab festgelegten Zeitraums auf einer Strecke tätig sein werden, unter bestimmten Bedingungen angestammte Rechte für die relevanten Zeitnischen eingeräumt. Im Rahmen der Abhilfemaßnahmen ist darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit zur Teilnahme am Vielfliegerangebot von Lufthansa vorgesehen.