Bürgerinitiative zum Pensionskassengesetz startet
17.09.2009
Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PEKABE) startet eine parlamentarische Bürgerinitiative, um angesichts der hohen Veranlagungsverluste der Pensionskassen und der unaufholbaren Pensionskürzungen eine Herausgabe des individuellen Kapitals zu ermöglichen. Am 18.9. sollen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) rund 2.200 Unterstützungserklärungen überreicht werden.
Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) war zuvor im Juli zurückgewiesen worden, erklärte PEKABE-Sprecher Günter Braun. Ziel der Bürgerinitiative sei es, einerseits ein Drittel der Abgeordneten des Nationalrates für eine neuerliche Beschwerde beim VfGh zu gewinnen bzw. einen von den Grünen im Parlament eingebrachten Abänderungsantrag des Pensionskassengesetzes zu unterstützen. Braun hofft auch andere Parteien für eine Änderung des Pensionskassengesetzes zu gewinnen.
Eine der Voraussetzung für die Bürgerinitiative sind 500 Unterschriften österreichischer Staatsbürger. Das Anliegen wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung dem Ausschuss des Nationalrates für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen.
Verfassungsklage bisher erfolglos
Eine im Mai eingebrachte Verfassungsklage gegen das Pensionskassengesetz war zunächst nicht erfolgreich: Gegen den § 1 Absatz 2 Pensionskassengesetzes hatten die Firmenpensionisten eine Beschwerde wegen Verletzung des Eigentumsrechts beim VfGH eingebracht. Im Falle des Aufhebens der gesetzlichen Bestimmung hätten alle Pensionskassenberechtigten die Möglichkeit gehabt, sich individuell abfinden zu lassen.
Im Juli hatte der VfGH das Begehren zurückgewiesen und die Pensionsberechtigten auf den Zivilrechtsweg verwiesen, erklärt Rechtsanwalt Alfred Noll, der die Beschwerde für die Firmenpensionisten einbracht hatte. Das Höchstgericht hat sich nicht inhaltlich mit der Causa beschäftigte, weil der Gang zu den Zivilgerichten zumutbar sei.
Der Vertrag zwischen Pensionskassen und Dienstgebern sei ein sogenannter "Vertrag zugunsten Dritter". Dadurch können die Pensionsberechtigten ihre Rechte, obwohl sie nicht Vertragspartei sind, selbst einklagen, strich Noll hervor. "Im Herbst sind drei Musterprozesse geplant", fügte der Jurist hinzu.