Prüfer kritisieren Unübersichtlichkeit und zu viele zuständige Stellen.
Der Rechnungshof (RH) kritisiert unübersichtliche Zahlungsströme und intransparente Abwicklung bei der Verrechnung von bundesfinanzierten Pensionen. So wurden zum Teil Buchungsfehler, fehlende Daten oder fehlende Kontrollmöglichkeiten für den Bund bemängelt. Bei ÖBB, Landeslehrern und der Post sieht der RH auch das niedrige Pensionsantrittsalter als Problem.
Zahlungsströme
Der RH prüfte im aktuellen Bericht stichprobenartig die Zahlungsströme (2011) zwischen dem Bund, den Ländern Oberösterreich und Salzburg sowie den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz, der ÖBB-Unternehmensgruppe, dem BVA-Pensionsservice, den Bundestheatern sowie den ausgegliederten Gesellschaften.
"Intransparent"
Kritik übte der Rechnungshof unter anderem daran, dass die Darstellung der Aufwendungen für die Pensionen der verschiedenen Beamtengruppen "uneinheitlich und intransparent" gewesen sei. So hatte der Bund beispielsweise von Zahlungen, für die er Kostenersatz leistete, keine Kenntnis. So verrechneten etwa die Länder Oberösterreich und Salzburg dem Bund Zuzahlungen an pensionierte Landeslehrer, die bundesgesetzlich gar nicht gedeckt waren - wodurch dem Bund eine finanzielle Zusatzbelastung entstanden sei. Der Bund hatte aufgrund fehlender Kontrolle jedoch keine Kenntnis von diesem Umstand. Die Länder hatten pensionierten Landeslehrern ohne gesetzliche Grundlage "Weihnachtsgaben" gewährt und stellten den Aufwand dem Bund in Rechnung - ohne das gesondert auszuweisen.
Unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Deckungsbeiträge (das ist der pauschalierte Beitrag der ausgelagerten Gesellschaften zur Deckung des Pensionsaufwandes) führten nach Ansicht des RH ab 2005 dazu, dass die ausgelagerten Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz (Post, Telekom, Postbus) in den Jahren 2005 bis 2011 zwischen rund 7 und 8 Mio. Euro pro Jahr zu wenig an den Bund abführten. Das Problem sei bis Mitte 2013 nicht gelöst worden, so die Kritik des RH.
Empfohlen wird dem Finanzministerium und den Ländern unter anderem, bei Neuverhandlung des Finanzausgleichs zu vereinbaren, dass die Pensionsauszahlungen für pragmatisierte Landeslehrer ab 2016 dem BVA-Pensionsservice übertragen werden. Auch die Post AG sollte die Aufgaben der Pensionsbemessung und -auszahlung ab 2015 an das BVA-Pensionsservice übertragen.
Damit wäre die Servicestelle für die Verrechnung aller Beamtenpensionen zuständig (nach den Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965). Diese Maßnahme würde "beträchtliche Synergien auf Seiten des Bundes" bringen, weil dann alle Beamtenpensionen von einer einzigen Behörde mit nur einem IT-System administriert würden. Auch die Länder würden entlastet werden, da sie dann etwa nicht mehr die rund 40.000 Pensionen für Landeslehrer in ihren eigenen IT-Systemen abrechnen müssten, so der RH.
Kritik übten die Kontrolleure auch am niedrigen Pensionsantrittsalter, vor allem bei Post und ÖBB. "Die Bemühungen zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wären zu intensivieren", heißt es im Bericht. Bei den ÖBB lag 2012 das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei 53,9 Jahren, bei der Post bei 55,8 Jahren. Beamte des Bundes hingegen gingen im Schnitt mit 60,5 Jahren in Pension.
"Äußerst kritisch" sieht der RH, dass es bei ÖBB und Post einen vergleichsweise sehr hohen Anteil an Personen gibt, die 2012 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt worden sind. Bei den ÖBB lag diese Variante des Pensionsantritts bei 41,7 Prozent, bei der Post bei 48,9 Prozent. Zum Vergleich: Unter den Beamten des Bundes gingen nur 15,4 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.