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Coronahilfen: Jungunternehmen klagen jetzt die Republik
08.02.2022Weil sie um Covid-Förderungen umfallen, bringen erst kurz vor oder während der Pandemie gegründete Firmen eine Amtshaftungsklage auf den Weg. Es geht um 2,3 Milliarden Euro.
Die staatlichen Covid-Hilfen sollen Unternehmen das Überleben trotz der Pandemie-bedingten Einbußen ermöglichen. Das funktioniert für viele, andere hingegen fallen aufgrund der Förderrichtlinien durch und erhalten nichts beziehungsweise Beträge, die nicht annähernd den entstandenen Ausfällen entsprechen.
Das betrifft insbesondere Firmen, die erst kurz vor oder während der Pandemie gegründet wurden und bei denen die üblichen Vergleichs-Zeiträume für die Berechnung des Umsatzersatzes nicht greifen. Gerald Zmuegg, Seniorpartner beim Beratungsunternehmen Finanzombudsteam, begleitet seit Beginn der Pandemie rund 1.500 heimische Firmen durch den Förderdschungel. "Besonders dramatisch ist die Lage von knapp 150 KMUs, vorwiegend aus dem Gastro- und Freizeitbereich, die im Jahr 2019 und Anfang 2020 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben", so Zmuegg gegenüber BUSINESS LIVE.
Förderrichtlinien verstoßen gegen Gleichheitsgrundsatz
Denn diese Unternehmen würden aktuell Hilfsgelder in deutlich zu geringem Ausmaß gewährt. Im Namen dieser Firmen startet Zmuegg nun gemeinsam mit dem Grazer Anwalt Harald Christandl die Überprüfung einer Amtshaftungsklage. In einem ersten Fall - es geht um einen 2020 eröffneten Gastronomiebetrieb - erging am 1. Februar ein Schreiben an Finanzminister Magnus Brunner und die Finanzprokuratur. Kern der Argumentation in dem BUSINESS LIVE vorliegenden Schreiben der Kanzlei Christandl & Partner: Die Förderrichtlinien der staatlichen Finanzierungsagentur Cofag (welche diese Covid-Hilfen abwickelt) würden gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da Firmen je nach Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme unterschiedlich behandelt würden.
Rund 15.000 Unternehmen betroffen
„Insgesamt rechnen wir mit zumindest rund 15.000 Unternehmen, die von diesem Sachverhalt betroffen sind. Unter der Annahme, dass die Kosten der Klein- und Mittelbetriebe pro Jahr mit Inbetriebnahme im Schnitt bei 150.000 Euro liegen, beträgt die Unterförderung etwa 2,3 Milliarden Euro“, so Zmuegg.
Gastro-Betrieb erhielt 325.000 Euro zu wenig
Im konkreten ersten Fall, dem Anfang 2020 eröffneten Gastrobetrieb, geht es um einen Schaden von 325.219,13 Euro - der dadurch entstanden sei, dass der Förderanspruch auf Basis falscher Grundlagen berechnet wurde.
Amtshaftungsklagen nach 3-Monatsfrist
Die Finanzprokuratur hat nun drei Monate Zeit, den Sachverhalt zu überprüfen und die in den laut Anwaltsschreibenden ausstehenden Umsatzersatz an das Unternehmen zu überweisen. Im Falle einer negativen Antwort wird Amtshaftungsklage eingereicht.