Schrems‘ Klagen gegen ungefragte personalisierte Werbung zeigen Erfolg.
Kampf. Ein Österreicher weist Mark Zuckerbergs Internet-Riesen Meta in die Schranken. Der in Salzburg geborene Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems (35) kämpft seit Jahren gegen Übergriffe auf persönliche Daten im Internet. Diese Woche hat er einen großen Erfolg erzielt: Der Meta-Konzern wurde von der irischen Datenschutzbehörde zu einer Strafe von 390 Mio. Euro verdonnert, weil die Tochterfirmen Facebook und Instagram von den Nutzern keine explizite Zustimmung zu personenbezogener Werbung einholen, sondern das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken.
Hintergrund sind drei Beschwerden der von Schrems gegründeten Datenschutz-NGO „noyb“ aus dem Jahr 2018. Das Vorgehen von Meta sei „nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, so Schrems. Laut dem Urteil der Dubliner Behörde – sie ist zuständig, weil Meta dort seinen Europa-Sitz hat – müssen Facebook und Insta künftig eine Ja/Nein-Option hinsichtlich personalisierter Werbung haben.
Die Entscheidung sei ein „schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“, so Schrems. Der Zuckerberg-Konzern hat Berufung angekündigt. Laut noyb sind die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, gering. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen.
Furore. Schrems hat in den vergangenen Jahren mit großen Datenschutzklagen international Furore gemacht. So brachte er vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen für Datentransfers aus der EU in die USA und die Nachfolge-Vereinbarung „Privacy Shield“ zu Fall. Die EU-Richter sahen bei den Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern die Datenschutz-Anforderungen nicht gewährleistet. Mit seiner Beschwerde über die Weiterleitung seiner Facebook-Daten an den Mutterkonzern in den USA hatte Schrems die Causa überhaupt ins Rollen gebracht.