Casinos Austria bewerben sich für alle Spielbanken

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Die finalen Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ zur Glücksspielgesetz-Novelle 2010 sind gestern zwar gescheitert. Fix ist aber, dass es statt 12 künftig 15 Casino-Lizenzen geben soll, die - vermutlich 2011 - EU-weit ausgeschrieben werden. Die Casinos Austria, die momentan alle Konzessionen innehaben, wollen sich "selbstverständlich" für alle 15 Spielbanken bewerben - auch für weniger lukrative Standorte wie Bad Gastein, sagte Vorstand Dietmar Hoscher.

Sollte auch die Konkurrenz den Zuschlag für eine Spielbank - insbesondere in Wien - bekommen, würde das den Casinos gehörig zusetzen. Dass es wie kolportiert eine interne Streichungsliste geben soll, wies Hoscher zurück. "Alle Casinos laufen so, dass es keinerlei Grund gibt, daran zu zweifeln."

Da man aber noch nicht wisse, wie das Finanzministerium die Ausschreibung gestalten wird, "müssen verschiedene Alternativen durchgespielt werden". Das Branchengerücht, dass die Casinos den Kursalon Hübner in Wien als neuen Standort im Auge haben, wollte Hoscher nicht kommentieren.

Auch das Automatenspiel ("kleines Glücksspiel"), das ebenfalls in der GSpG-Novelle geregelt werden soll, belaste den Monopolisten. Durch eine bundesweite Automatenkonzession würden die Bruttospielerträge des Konzerns um 30 bis 50 Mio. Euro zurückgehen, so Hoscher.
Als Kompensation sei daher in der Novelle die Senkung des Steuersatzes von 48 auf 30 % vorgesehen. Mittlerweile ist die Koalition allerdings von einer bundesweiten Lizenz abgekommen, da die Länder, in denen das "kleine Glücksspiel" legal ist, ihre Kompetenz nicht an das Finanzministerium abgeben wollten. Künftig soll es pro Bundesland drei Konzessionäre für Automatensalons geben, zusätzlich sollen Einzelgeräte in Gasthäusern erlaubt sein.

Spielautomaten ans Bundesrechenzentrum

In Hoschers Augen leben die Casinos schon jetzt in einer Konkurrenzsituation, immerhin gebe es Spielautomaten, Kartencasinos und das Internet-Glücksspiel - "auf welcher rechtlichen Basis auch immer". Allerdings kämpfe man mit ungleichen Waffen, hätten doch die Casinos viel strengere ordnungspolitische Auflagen und die höchste Besteuerung. Er wünscht sich daher ein "konsistentes System", in dem alle gleich behandelt werden. Etwa befürwortet Hoscher den Plan, alle Spielautomaten an das Bundesrechenzentrum anzuschließen.

Neben den gesetzlichen Änderungen dürfte auch die Wirtschaftskrise den Casinos zu schaffen machen. 2009 war zwar laut dem Vorstand der Besucherrückgang "erstaunlich gering", die Spieleinsätze pro Kopf dürften aber geschrumpft sein. Konkrete Zahlen wollte er allerdings nicht nennen. Nur so viel: "Die Leute geben überhaupt weniger aus." Am kommenden Freitag werde die Bilanz für 2009 dem Aufsichtsrat präsentiert.

Der gestrige Abbruch der seit 1,5 Jahren andauernden Verhandlungen zur GSpG-Novelle in buchstäblich in letzter Minute hat Hoscher nicht überrascht: "Ich war lang genug in der Politik", so der ehemalige SP-Abgeordnete.

Hoscher sieht keinen Angriff auf Österreichs Monopol

Dass die im Februar abgegebene Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH, Jan Mazak, wonach Österreichs Glücksspielmonopol gegen die EU-Niederlassungs- und -Dienstleistungsfreiheit verstößt, Druck auf die heimische Politik ausgeübt hat, will Hoscher so nicht sehen. Wenn man sich die Schlussanträge Mazaks in der Causa "Engelmann" ansehe, werde klar, dass "dieser Druck nicht existent sein kann".

Der Generalanwalt kritisiere am österreichischen GSpG lediglich die Sitzerfordernis von Casinobetreibern im Inland und die verlange eine transparente Lizenzvergabe. Diese beiden Punkte würden mit der GSpG-Novelle ohnehin repariert. "Keine einzige Aussage bezieht sich auf das Monopol als solches. Ich verstehe die Aufregung nicht", bekräftige der Casinos-Vorstand.

"Abgeschmettert" habe der Generalanwalt etwa die Bedenken des Landesgerichts Linz, wonach die Konzessionsdauer von 15 Jahren zu lange sein könnte. Auch die Werbetätigkeit der Konzessionäre sei für Mazak nicht EU-rechtswidrig, so Hoscher. Der Generalanwalt sei der Meinung, dass die nationalen Gerichte selbst prüfen sollen, ob die Reklame "überschießend" sei. In Österreich habe das Finanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde bei den Casinos noch nichts zu beanstanden gehabt. Sollte sich nun auch das Gericht der Sache annehmen, "verfalle ich nicht in Nervosität", meinte Hoscher.

Er geht davon aus, dass der EuGH bei seinem für spätestens Herbst erwarteten Urteil dem Generalanwalt folgen und damit der bisherigen EuGH-Judikatur treubleiben wird. Seit 15 Jahren sei die Rechtsprechung der EU-Richter "sehr kohärent". Es zeige sich etwa, dass nationale Beschränkungen der Grundfreiheiten bis hin zum Monopol zulässig seien. Auch der österreichische VwGH habe sich dem angeschlossen und im November 2009 einen Beschwerdeführer mit Verweis auf das EuGH-Urteil "Liga Portugesa"abgewiesen.

Das heimische Gericht habe festgestellt, dass das heimische Glücksspielmonopol bzw. die dadurch verbundene Beschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit "als durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten als gerechtfertigt angesehen werden kann."

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