Steuerreform

Casinos bekommen Monopol auf Poker

16.06.2015

Poker wird als Glückspiel eingestuft - Aus für Salons.

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Die Regierung will im Zuge der Steuerreform das Pokerspiel außerhalb von Spielbanken ab 2020 verbieten. Ab dann sollen die aufrechten Gewerbekonzessionen von Salons wie den Concord Card Casinos (CCC) auslaufen. Pokern darf dann nur mehr, wer ein Casino oder eine elektronische Lotterie betreibt. Das sind derzeit nur die Casinos Austria - und künftig allfällige neue Mitbewerber am Spielbankenmarkt.

Derzeit hält der teilstaatliche Casinos-Austria-Konzern sowohl die 12 Casino-Lizenzen als auch, über ihre Tochter Lotterien, die Konzession für den Betrieb elektronischer Lotterien. Diese berechtigt sie einerseits zum Betrieb der derzeit 13 WINWIN-Automatencasinos und andererseits zum Betrieb des Internetportals win2day. Das ist die einzige Website, auf der in Österreich legal im Internet gezockt werden darf. Sportwetten gelten hierzulande dabei nicht als Glücksspiel.

De facto Monopol
Stimmt der Nationalrat dem Gesetzesvorschlag zu, erhalten die Casinos Austria und ihre neuen Spielbankenmitbewerber de facto also das Monopol auf Poker. Die neuen Konkurrenten sind jene, die die drei zusätzlichen Casinolizenzen für Wien und Niederösterreich zugesprochen bekommen haben: Novomatic und der deutsche Gauselmann-Konzern, der gemeinsam mit der Schweizer Stadtcasino Baden AG im Wiener Palais Schwarzenberg einen Spieltempel aufziehen will. Die Spielbankkonzessionen liegen derzeit aber auf Eis, weil die Casinos Austria Beschwerde gegen das Vergabeverfahren eingelegt haben.

Einzig erlaubt bleiben soll der sogenannte Wirtshauspoker: Höchstens einmal im Quartal dürfen im Gasthaus maximal 100 Spieler um nicht mehr als 10 Euro pro Person spielen, heißt es im Gesetzesvorschlag, der am Dienstag den Ministerrat passiert hat.

Regelung läuft 2019 aus
Die aufrechten Gewerbeberechtigungen für Pokercasinos sollen bis spätestens Ende 2019 auslaufen. Die Übergangszeit hat die Regierung gewählt, um den Vertrauensschutz nicht zu verletzen. Die Casinos Austria hätten sich in ihrer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Pokern schon 2017 zu verbieten. Mit diesem Wunsch haben sie aber bisher kein Gehör gefunden.

Pokern war bis 2010 ein freies Gewerbe, dann wurde das Kartenspiel als Glücksspiel deklariert. Vom Plan, eine eigene Pokerlizenz auszuschreiben, hat das Finanzministerium abgesehen.

Durchgesetzt haben sich die Casinos Austria dagegen mit ihrer Forderung, von der Registrierkassen- bzw. Belegausstellungspflicht ausgenommen zu werden. In den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt es zum Thema Übergangsfrist- die entsprechenden Paragrafen sollen ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten -, dass man mit der Frist dem Aufwand der Umrüstung von Automaten Rechnung trage. Als Automaten sind Verkaufsautomaten und Fahrscheinautomaten genannt, "nicht jedoch Glücksspielautomaten".

Betrugsbekämpfende Maßnahmen
Die Regierung will außerdem betrugsbekämpfende Maßnahmen im Glücksspielbereich verschärfen. Daher sollen die für Verstöße gegen das Glücksspielgesetz (GSpG) zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landespolizeidirektionen mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Die Regierung will sie ermächtigen, ihre Überwachungsaufgaben mit "unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchzusetzen".

Bei Razzien zum Beispiel sollen die Beamten auch verschlossene Türen und "insbesondere" Glücksspielautomaten aufbrechen dürfen. Zuerst müssen die Behörden die Maßnahmen androhen, verletzen dürfen sie niemanden. "Eine Gefährdung des Lebens oder eine nachhaltige Gefährdung der Gesundheit ist jedenfalls unzulässig", heißt es im Gesetzesvorschlag.
 

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