Kurzarbeitslösung für Saisonbetriebe

Corona-Hilfen: Wer jetzt neue Geldspritze bekommt

24.01.2022

Seit 7. Jänner kann die Saisonstarthilfe beim AMS beantragt werden.

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Politik. Aufgrund des Lockdowns vom November 2021 hat die Bundes­regierung die Laufzeit der Corona-Kurzarbeit verlängert. Im Zuge dieser Verlängerung haben Tourismusministerin Elisa­beth Köstinger und Arbeits­minister Martin Kocher auch eine Lösung für Saison­arbeitskräfte umgesetzt. Seit Freitag, 7. Jänner 2022, kann die Saisonstarthilfe beim AMS rückwirkend beantragt werden.

Modell. Für alle Mitarbeiter, die zwischen 3. November 2021 und dem 17. Dezember 2021 angestellt wurden, bekommt der Betrieb 65 % der Bruttokosten ersetzt. Arbeitnehmer erhalten 100 % ihres Gehalts. Die Saisonstarthilfe gilt dann bis zum theoretisch ersten Voranmeldungsdatum für die Kurzarbeit, also bis maximal 31. Jänner 2022.

„Die Kurzarbeit ist in der Krise ein Erfolgsmodell, mit dem wir über 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert haben. Ich bin froh, dass wir auch für rund 20.000 Saisonarbeitskräfte eine praktikable Lösung umsetzen konnten“, so Köstinger.

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