Cosmos-Pleite: Die Rechte der Verbraucher

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Nachdem der Ausgleich gescheitert sein dürfte, steht bei der Elektrohandelskette ein Anschlusskonkurs an. Der VKI gibt Tipps für Verbraucher im Fall des Cosmos-Konkurses.

1) Cosmos hat in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen. Bei diesen Geschäften stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt.

In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung nur auszahlt, wenn man sich jedenfalls mehr erwartet, dass die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel: Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote z.B. 10 % = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)

2) Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010) sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach sind immerhin bevorrechtete Forderungen.

3) Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch, den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann. Auch hier wird man aber beachten müssen, ob sich das wirtschaftlich auszahlt. (Beispiel: Gutschein 100 Euro / Konkursquote z.B. 10% = 10 Euro / Gebühren = 20 Euro).

4) Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man unter Umständen seinen Vertragspartner, der für Gewährleistung zwei Jahre lang einzustehen hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb einer teuren Heim- Videoanlage.

5) Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten.

6) Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht gegen Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.

7) Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien - Aktenzahl noch nicht bekannt) zu richten. Wir empfehlen Kopien aufzuheben und Anmeldungen eingeschrieben zu senden.

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