Deutscher Energiekonzern RWE klagt gegen AKW-Moratorium

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Der deutsche Energiekonzern RWE hat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Klage gegen das AKW-Moratorium der Berliner Regierung eingelegt. RWE ist der Auffassung, für das Moratorium gebe es keine rechtliche Grundlage.

Der Rechtsstreit über die überraschende Wende der deutsche Regierung in der Atompolitik kann sich allerdings lange hinziehen. Mit einem Urteil sei "nicht innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen", sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

Im Zuge des Atom-Moratoriums hatte das hessische Umweltministerium in Wiesbaden am 18. März die Einstellung des Betriebs der südhessischen RWE-Atommeiler Biblis A und B für drei Monate angeordnet. Das Atomgesetz stellt Atomkraftwerke unter staatliche Aufsicht. Nach dem umstrittenen Paragraf 19 des Atomgesetzes sollen die Behörden überwachen, dass alle, auch "nachträgliche Auflagen eingehalten werden". Das Gericht wird nun prüfen müssen, ob das Moratorium als nachträgliche Auflage angesehen werden kann.

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