Nach den großen Gaskonzernen nimmt das deutsche Bundeskartellamt nun auch Kommunen und deren Versorger ins Visier. In einem Musterverfahren gingen die Wettbewerbshüter gegen die Gebührenpolitik eines lokalen Versorgers in Schleswig-Holstein vor, wie die Behörde mitteilte. Das Verfahren könnte bundesweite Auswirkungen haben.
Die Kartellwächter haben ein Auge auf die sogenannten Konzessionsabgaben geworfen. Dabei handelt es sich um Entgelte, die in der Regel Kommunen für die Nutzung lokaler Gasnetze von Versorgern verlangen. Im Fall des Gasanbieters GAG Ahrensburg war das Kartellamt auf erhebliche Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Kundengruppen der GAG gestoßen. Daraufhin untersagte es die missbräuchliche Erhebung überhöhter Abgaben und verfügte deren Rückerstattung an die Kunden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Aktuell laufe bundesweit eine Vielzahl der auf 20 Jahre angelegten Konzessionsverträge aus, teilte das Kartellamt mit. Allein in den kommenden zwei Jahren seien es rund 2000. Viele Gemeinden wollten die Verträge mit kommunalen Unternehmen abschließen. Dies stärke zwar einerseits den Wettbewerb, der von den großen Gasversorgern dominiert wird. Andererseits dürften die Kommunen aber ihre Monopolstellung nicht ausnutzen, um Abgaben zu erhöhen, mahnten die Wettbewerbshüter. Die Konzessionsabgaben machten einen "nicht unerheblichen Teil" der Gaskosten aus.
Die Kartellwächter hatten 2008 bereits 35 Energieversorger unter dem Verdacht überhöhter Gaspreise unter die Lupe genommen.