Deutsches Kartellamt verhängt Buße gegen Alstom

04.07.2014

Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Geldstrafe von 1,89 Mio. Euro gegen den französischen Konzern Alstom wegen wettbewerbswidriger Absprachen für Dienstleistungen in Kraftwerken verhängt. Die Alstom Power Energy Recovery GmbH habe sich mit dem Konkurrenten Balcke-Dürr mit Sitz in Ratingen abgesprochen, teilte die Behörde am Freitag mit.

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Das jeweils andere Unternehmen habe ein überhöhtes Angebot abgegeben, um dem Konkurrenten den Zuschlag zu sichern. Auf diese Weise sollten Serviceaufträge für Wärmetauscher-Heizflächen jeweils an die Firma gehen, die auch den Wärmetauscher eingebaut hatte. Regenerative Wärmetauscher erhöhen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes.

Balcke-Dürr sei im Rahmen der Bonusregelung nach einem Kronzeugenantrag von einer Buße verschont geblieben, hieß es weiter. Ein Alstom-Sprecher betonte, das Unternehmen habe eng mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet. Die Verantwortlichen seien inzwischen nicht mehr bei Alstom beschäftigt. Auch die Staatsanwaltschaft Mannheim hat sich inzwischen eingeschaltet. Ein Sprecher der Anklagebehörde bestätigte, dass gegen acht an der Absprache Beteiligten bei beiden Firmen wegen Verdachts auf Betrugs bei Ausschreibungen ermittelt werde.

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