Die neuen Fiskal-Grenzen für 2010
11.12.2009
Wie hoch das Finanzamt für 2010 die neuen Freigrenzen, Selbstbehalte & Co. definiert hat.
- GERINGFÜGIGKEITSGRENZE: Pro Monat künftig 366,33 Euro brutto
-
Monatliche HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE für die Sozialversicherung:
4.110 Euro brutto.
- Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz:
783,99 Euro brutto für Alleinstehende; 1.175, 45 Euro brutto für Ehepaare.
-
Erlautes Zusatzeinkommen bei Frühpension: Pro Monat dürfen
366,33 Euro brutto dazuverdient werden.
- Krankenversicherung
für kinderlose Partner: 3,4 % vom Bruttoeinkommen des Partners.
-
Selbstversicherung in der Krankenversicherung: Der grundsätzliche
Monatsbeitrag beträgt 350,12 Euro, er kann auf Antrag aber herabgesetzt
werden.
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei
geringfügiger Beschäftigung: Pro Monat 51,69 Euro.
- REZEPTGEBÜHR:
5 Euro.
- SELBSTKOSTEN für Heilbehelfe: mindestens 27,4
Euro, bei Sehbehelfen 82,2 Euro.
- Monatliche einfache Freigrenze
bei der NOTSTANDSHILFE: 495 Euro für den Partner, 247,5 Euro für
Personen mit Unterhalt.
- Pensionserhöhung,
Bruttobeträge: Pensionen bis zu 2.466 Euro (das sind 60 % der
Höchstbeitragsgrundlage) werden 1,5 % erhöht, bei höheren Pensionen gebührt
ein monatlicher Fixbetrag von 36,99 Euro. Pensionisten mit einer
Monatspension unter 1.300 Euro brutto erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung
2010. Diese beträgt bei Pensionen unter 1.200 Euro 4,2 %, bei Pensionen über
1.200 bis 1.299 Euro gibt es eine Einschleifregelung.
- Das Pflegegeld
wird nicht erhöht und beträgt: 154,2 Euro (Stufe 1), 284,3 Euro (Stufe 2),
442,9 Euro (Stufe 3), 664,3 Euro (Stufe 4), 902,3 Euro (Stufe 5), 1.242 Euro
(Stufe 6), 1.655,8 Euro (Stufe 7)
- Pensionsvorschuss: Für
die Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension beträgt er 30,07 Euro
täglich, für die Alterspension beträgt er 36,67 Euro täglich.
[zusammengestellt von der AK]