Die Steuerpläne der neuen deutschen Regierung
09.11.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz heißt es in Berlin. Gemeint sind Entlastungen von Familien und Unternehmen im Umfang von 8,4 Mrd. Euro.
KINDERGELD - In dem Gesetz wird die Anhebung des Kinderfreibetrags
von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro geregelt. Zugleich wird das Kindergeld
um 20 Euro pro Kind auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind
erhöht, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind
215 Euro pro Monat gezahlt.
Bei höheren Einkommen wird das Kindergeld
mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, da die Steuerermäßigung durch den
Freibetrag dann in der Regel höher ist.
MEHRWERTSTEUER - Übernachtungen in deutschen Hotels und
Fremdenzimmern könnten bald billiger werden. Auf Beherbergungsleistungen
soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % statt des
vollen Satzes von 19 % erhoben werden.
Hintergrund ist eine
EU-Entscheidung vom März, die ermäßigte Mehrwertsteuersätze für bestimmte
Dienstleistungen grundsätzlich erlaubt. Vor allem die CSU-geführte
bayerische Landesregierung drängte auf den Steuerrabatt. Offen ist, ob alle
Hotels die Ersparnis an ihre Gäste weitergeben.
ERBSCHAFTSTEUER - Für Unternehmenserben werden die Bedingungen für
Steuerbefreiungen bei der Übernahme von Familienbetrieben gelockert werden.
Bisher lautete die Auflage, dass die Erben die Arbeitsplätze sieben Jahre
lang erhalten müssen, jetzt sollen es nur noch 5 Jahre sein.
Verringert
wurde auch die Anforderung an die Summe der gezahlten Löhne nach diesen fünf
Jahren. Auch für private Erbschaften gilt die Ermäßigung der Steuersätze für
Geschwister, Neffen und Nichten. Für sie gilt bei Erbschaften ab 75.000 Euro
ein Steuersatz von 15 statt 30 %, bei Erbschaften ab 13 Mio. Euro ein Satz
von 35 statt 50 %.
UNTERNEHMENSTEUER - Zur Entlastung von international tätigen Konzernen, aber auch von mittelständischen Unternehmen werden Einzelheiten der Unternehmensteuerreform von 2008 korrigiert. So soll die Möglichkeit für Firmen vereinfacht werden, Verluste steuermindernd geltend zu machen. Auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden. Die bisher geltenden strengeren Bestimmungen waren vor allem im Zuge der Wirtschaftskrise von den Unternehmen als starke Belastung kritisiert worden.