Der Familienbonus sorgt seit seiner Einführung für eine spürbare steuerliche Entlastung und steigert das verfügbare Nettoeinkommen. Auch in diesem Jahr steigt der Bonus für viele erneut an.
Seit Jahresbeginn ist der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2024 möglich. Wegen erhöhter Absetzbeträge und steuerlichen Änderungen gibt es erneut durchschnittlich mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Neue Beträge beim Familienbonus
Der Familienbonus kann entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder rückwirkend beim Steuerausgleich beantragt werden. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt er bis zu 2.000 Euro pro Jahr (166,68 Euro monatlich). Der Betrag für Kinder über 18 Jahre wurde für 2024 von 650 auf 700 Euro pro Jahr (58,34 Euro monatlich) erhöht. Diese Werte gelten auch für 2025. Voraussetzung ist, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
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Zusätzlich steigt der sogenannte Kindermehrbetrag von 550 auf 700 Euro. Dies betrifft Familien, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen und daher keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Auch dieser Betrag muss beim Steuerausgleich beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Wer den Familienbonus bereits über die Lohnverrechnung nutzt, muss ihn trotzdem beim Steuerausgleich angeben. Andernfalls könnte es zu Nachforderungen durch das Finanzamt kommen.
Diese steuerlichen Verbesserungen bedeuten für viele Haushalte eine höhere Rückerstattung und mehr finanziellen Spielraum. Es lohnt sich daher, die eigenen Ansprüche genau zu prüfen und den Bonus rechtzeitig zu beantragen.