Beamte: Regeln für private Webnutzung

14.08.2009

Im Laufe der kommenden Woche tritt die neue Regelung für die private Internetnutzung im öffentlichen Dienst in Kraft. Ziel der Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes war die Vereinheitlichung der Regeln, hieß es aus dem Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S). Jedes Ministerium hat allerdings nach wie vor die Möglichkeit, zusätzliche Einschränkungen zu bestimmen.

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Bisher war unter Paragraf 79 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes lediglich davon die Rede, dass die Verwendung von Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, unzulässig ist. Wegen der zunehmenden Nutzung des Internets wurde nun umfangreich klargestellt, in welchem Ausmaß Beamte und Vertragsbedienstete in der Arbeit auch privat im Netz surfen dürfen.

Außerdem wurden Regelungen geschaffen, inwieweit eine entsprechende Kontrolle durch den Arbeitgeber erlaubt ist. "Damit gibt es nun rechtliche Sicherheit für die Bediensteten, aber auch die Dienstgeber", erklärte Heinisch-Hoseks Sprecherin.

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