390 Millionen Euro wegen Nutzung von Daten
Datenschützer Schrems erwirkt Mega-Strafe gegen Facebook-Konzern Meta
04.01.2023Der Facebook-Konzern Meta wird wegen der Nutzung von personenbezogenen Daten von der EU zu einer Strafe von 390 Millionen Euro verdonnert.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe Metas "Umgehung" der Einwilligung zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über eine Klausel in den Geschäftsbedingungen untersagt, teilte die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO noyb am Mittwoch in einer Aussendung mit.
Der Datenschützer Schrems bezeichnet dies als "schweren Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa". Die Entscheidung betrifft drei Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018. Meta, zu dem auch das soziale Netzwerk Instagram und der Nachrichtendienst WhatsApp gehören, muss demnach in Zukunft von den Nutzern eine "Ja/Nein"-Option für personalisierte Werbung einholen.
"Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren", erklärte noyb-Gründer Schrems.
Der EDSA überstimmte damit einen früheren Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC), welche die Umgehung der DSGVO durch Meta für rechtmäßig hielt. Andere Formen der Werbung (z. B. kontextbezogene Werbung, die auf dem Inhalt einer Seite basiert) werden laut noyb durch die Entscheidung nicht untersagt. Jedoch müsse jetzt jeder die Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können.
"Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU", folgert Schrems. Die Entscheidung sorge für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen.
Noyb erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung vor den irischen Gerichten Berufung einlegen wird, aber die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, werden nach einer verbindlichen Entscheidung der EDSA als minimal angesehen. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen.