France Telecom muss Staatshilfen zurückzahlen

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Ein EU-Gericht hat France Telecom zur Rückzahlung von Staatshilfen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro verdonnert. Das Gericht wies in erster Instanz eine Beschwerde der französischen Regierung und des Telekom-Konzerns zurück und gab damit der EU-Kommission Recht, wonach die Zahlung von staatlichen Hilfen zwischen 1994 und 2002 gegen EU-Recht verstoßen habe.

Die Kommission hatte bereits 2004 von der drittgrößten Telefongesellschaft Europas gefordert, zwischen 800 Mio. und 1,1 Mrd. Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Ein Kommissions-Sprecher sagte, über den genauen Betrag, den der Konzern berappen müsse, sei noch nicht entschieden worden.

France Telecom kann vor dem EuGH gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Franzosen sind in Österreich über den Mobilfunker "Orange" vertreten.

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