Neue Vereinbarung für "Google Books" vorgelegt

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Google und die US-Verleger haben eine abgemilderte Version der umstrittenen Vereinbarung für die Bereitstellung digitalisierter Bücher im Internet vorgelegt. Nach monatelangen Verhandlungen verständigten sich beide Seiten darauf, den Geltungsbereich der Vereinbarung auf Bücher zu beschränken, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind. Damit wären mehr als 95 % der Bücher, die in Deutschland oder anderen Ländern außerhalb dieses Geltungsbereiches verlegt wurden, nicht mehr Bestandteil des "Google Book Settlements".

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte mit Skepsis auf die neue Vereinbarung, da nun zu befürchten sei, dass Europa, mit Ausnahme von Großbritannien, von der Buch-Digitalisierung abgeschnitten werde. Der Vorsteher des Börsenvereins, Gottfried Honnefelder, sagte Deutschlandradio Kultur: "Der Markt, den Google bedient, wird weitergehen. Man steht nun daneben und wird nicht mehr erfasst. Das bedeutet, dass das Englische weiterhin als Marktsprache schlechthin etabliert wird." Nun sei es notwendig, auch in Europa ähnliche Mechanismen aufzubauen.

Die neue Vereinbarung in den USA sieht auch vor, dass Google-Konkurrenten wie Amazon oder Microsoft der Zugang zu eingescannten Büchern erleichtert wird. Über den Vorschlag muss nun ein New Yorker Richter entscheiden.

Google will nicht mehr zahlen als 125 Mio. Dollar

Google will mehrere Millionen Bücher aus Universitäten und Büchereien einscannen und ins Netz stellen. Im ersten Abkommen zu "Google Books" hatte sich der Suchmaschinen-Gigant verpflichtet, 125 Mio. Dollar für diese Online-Buchauswertung zu zahlen. An dem finanziellen Rahmen soll sich auch in der neuen Version nichts ändern.

Mit der neuen Vereinbarung reagieren Google, die US-Autoren und -Verleger auf scharfe Kritik aus Europa an der ersten Buch-Vereinbarung. So hatte sich etwa die deutsche Kanzlerin Merkel gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Auch in der europäischen Buchbranche war das "Google Book Settlement" zum Teil scharf attackiert worden.

Der Deal war jedoch auch im US-Justizministerium auf Einwände gestoßen. Besonders umstritten ist der Umgang mit "verwaisten Büchern", also Titeln, die vergriffen sind, aber dennoch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum Autor hergestellt werden kann. Die Erlöse aus dem Verkauf der digitalen Ausgaben dieser Titel sollen nun zehn Jahre lang eingefroren werden. In dieser Zeit können Rechte-Inhaber künftig ihre Ansprüche geltend machen.

Richard Sarnoff, Co-Chairman der amerikanischen Bertelsmann Inc. betonte für die US-Verlegerorganisation "Association of American Publishers", die Einigung mit Google stelle nicht die Vision der Verlage für die digitale Zukunft der lieferbaren Bücher ("in-print") da. "Wir erproben hier robuste Geschäftsmodelle, bei der E-Books wie der Amazon Kindle und der Nook von Barnes & Noble oder Geräte wie das iPhone von Apple eine Rolle spielen", sagte Sarnoff in einer Telefonkonferenz. Für die Erschließung der vergriffenen Titel sei die Einigung allerdings bedeutend.

Google-Manager Clancy sagte: "Wir sind enttäuscht, dass wir nicht den Zugang auf möglichst viele Bücher aus möglichst vielen Ländern ermöglichen können." Google wolle aber mit den Rechte-Inhabern aus aller Welt zusammenarbeiten, um der Vision von einem besseren Zugriff auf alle Bücher der Welt näher zu kommen. In den europäischen Ländern würden Gespräche mit den Rechteinhabern bald beginnen. Bisher hat Google etwa 6 Mio. vergriffene Bücher eingescannt und teilweise online zugänglich gemacht.

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