Der Strafprozess gegen Ulrich Schumacher vor dem Landgericht München ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Schumacher muss binnen 3 Monaten insgesamt 200.000 Euro je zur Hälfte an die Staatskasse und an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen. "Es fehlt nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme an einem Tatnachweis", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll.
So sei nicht bewiesen worden, dass Schumacher von einem früheren Geschäftsfreund Schmiergeld angenommen habe. Das gelte auch für die Anklagepunkt Untreue und versuchter Betrug. Die 5. Strafkammer des Landgerichts München machte zu Schumachers Gunsten auch die lange Verfahrensdauer geltend. Die Ermittlungen erstreckten sich über mehr als vier Jahre.
Die Geldauflage verhängte das Gericht wegen Steuerdelikten. Die Hälfte des Betrages fließt der Staatskasse zu, der Rest gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen wie der Anti-Korruptionsorganisation Transparency.
Vorwurf der Schmiergeld-Annahme
Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, er habe Schmiergeld von dem früheren Sponsorenvermittler Udo Schneider angenommen, um die Teilnahme an privaten Autorennen zu finanzieren, was Schumacher stets zurückwies. Hauptbelastungszeuge der Anklage in dem Verfahren war Schneider, der selbst Zahlungen eingeräumt und deshalb auch im Gefängnis gesessen hatte, doch gab es Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.
Rechtskräftig wird die Entscheidung, wenn Schumacher die Geldauflage gezahlt hat. Gegen die Entscheidung, auf die sich die Kammer zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt hatte, sind keine Rechtsmittel möglich.
Infineon kündigte an, den Rechtsstreit um Schumachers ausstehende Abfertigung von 2,6 Mio. Euro unter die Lupe zu nehmen. "Wir prüfen die zivilrechtliche Seite", sagte ein Konzernsprecher. Das Unternehmen verweigert seinem früheren Vorstandschef bisher die zweite Hälfte der einst vereinbarten Abfertigung und begründet dies mit falsch abgerechneten Spesen Schumachers.