Geldforderung

Wegweisendes Urteil gegen Google-Mahnbriefe

09.10.2023

Zigtausende Website-Betreiber erhielten im Vorjahr Abmahnschreiben wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße bei der Nutzung von Google Fonts und sollten Schadenersatz zahlen. Ein österreichisches Gericht erklärte diese Schreiben jetzt für "rechtsmissbräuchlich".

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© Andreas Kowacsik
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Erstritten haben dieses wegweisende Urteil der Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel (Foto oben) und sein Anwalt Ulrich Kopetzki. Zumtobel war einer der Betroffenen, die im Sommer 2022 mit einem Abmahnschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts konfrontiert war. 

32.000 Betroffene

Der Hauptvorwurf dieser Abmahnungen war, dass die Nutzung von Google Fonts auf den Websites dazu geführt hätte, dass die IP-Adressen der Besucher an Google übertragen wurden. Der abmahnende Anwalt behauptete, dass diese Übertragung der Daten bei seiner Mandantin beträchtliches Unwohlsein verursacht hätte. Daher forderte er im Namen der Mandantin von über 32.000 Webseitenbetreibern Schadenersatz in Höhe von jeweils 190 Euro.

Als Maximilian Zumtobel das Schreiben erhielt, war er empört:  „In meiner Karriere als Investor bin ich schon vielen fragwürdigen Geschäftspraktiken begegnet. Ich bin es auch gewohnt, meine Rechte vor Gericht zu verteidigen. Mir war sofort klar, dass die Versender dieser Abmahnschreiben bei mir an der falschen Adresse sind. Ich habe daher meinen Rechtsanwalt beauftragt, umgehend rechtliche Schritte einzuleiten.”

Gericht gab Klage statt

Rechtsanwalt Ulrich Kopetzki brachte daher für seinen Mandanten beim zuständigen Bezirksgericht Favoriten Klage gegen die Verfasserin der Abmahnschreiben ein. Er klagte unter anderem auf Feststellung, dass der von ihr im Abmahnschreiben behauptete Schadenersatzanspruch nicht besteht. Nun hat das Gericht dieser Klage stattgegeben. Es stufte die Vorgehensweise der Beklagten als rechtsmissbräuchlich ein und verurteilte sie außerdem dazu, dem Kläger Schadenersatz zu leisten.

"Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen", betont Ulrich Kopetzki. "Die Entscheidung trägt nicht nur zur Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen in Österreich bei. Es dient auch als Warnung für all diejenigen, die das Datenschutzrecht zu ihrem Vorteil missbrauchen wollen. Außerdem können Empfänger der Abmahnschreiben nun selbst aktiv werden und Schadenersatz fordern." 

Sammelklage in Vorbereitung

Eine Sammelklage sei in Vorbereitung, für die sich alle betroffenen Unternehmen kostenlos anmelden können, so Anwalt Kopetzki. Jeder, der ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten hat, kann sich über ein Onlineformular auf der Website www.abmahnantwort.at registrieren. Insbesondere können alle, die die geforderten 190 Euro gezahlt haben, diese zurückfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, weiteren Schadenersatz geltend zu machen.
 
 
 
 

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