Widerstand gegen "Google Book Settlement"
03.09.2009
Der 7.10. ist für die Buchbranche ein entscheidendes Datum: An diesem Tag werden im Rahmen der viel kritisierten Digitalisierung von Mio. von Büchern durch die Suchmaschine Google in New York in einem "Fairness Hearing" die Einwände gegen den geplanten Vergleich von Google mit Autoren und Verlagen gerichtlich angehört. Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels hat eine New Yorker Anwaltskanzlei als Vertretung beauftragt.
Das gaben Vertreter des Hauptverbands (HVB), der IG Autoren und der Literar Mechana bekannt. Morgen (4.9.) endet die Frist für Einwände gegen den Google-Urheberrechtsvergleich ("Google Book Settlement"), am 7. 9. findet eine Anhörung vor der EU-Kommission statt. Die Entscheidung über die Genehmigung des Vergleichs fällt am 7.10.
"Google hat sich wissentlich über geltendes Urheberrecht hinweggesetzt", kritisiert HVB-Präsident Gerald Schantin und verweist auf den "enormen Schaden", den Autoren, Verleger und die Buchbranche durch den geplanten Vergleich erleiden würden. Er sieht es als "wichtiges Signal, dass alle geschlossen gegen den Vergleich vorgehen werden". Als Vertreter der österreichischen Verlage hat sich übrigens der Czernin Verlag eingebracht.
In den vergangenen Wochen hat die Literar Mechana unterdessen ihre 13.000 Bezugsberechtigungen über ihre Möglichkeiten im Falle des Inkrafttretens des Vergleichs verständigt, 45 Prozent der Autoren hätten davon Gebrauch gemacht und der Literar Mechana den Auftrag für die Geltendmachung der Vergütungsansprüche aus der widerrechtlichen Digitalisierung von Google erteilt.
Möglich ist bis morgen auch ein vollständiger Austritt aus dem Vergleich ("opt out"). "Wenn der Vergleich genehmigt wird, darf Google vergriffene Werke nutzen. Der Nutzungsberechtigte kann dann - sofern er davon Kenntnis erlangt - Einspruch erheben", so Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar Mechana. "Bei lieferbaren Werken muss Google die Erlaubnis einholen. Diese Klassifizierung trifft Google allerdings selbst."
"Raubzug" durch die Literatur
Derzeit würden sich allerdings zahllose Bücher heimischer Autoren in der Liste der von Google bereits gescannten Bücher finden, die keineswegs vergriffen seien, so Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autoren. "Google hat so gut wie die gesamte österreichische Literatur gelistet, jedes zehnte Buch ist bereits digitalisiert", so Ruiss. "Google ist auf Raubzug durch die gesamte Literatur der Weltgeschichte gegangen!"
Wird der Vergleich genehmigt, haben die Verwertungsgesellschaften in Österreich, Deutschland und der Schweiz die Aufgabe, die Abgeltungen für bisherige Nutzungen zu beanspruchen, den Rückzug der Rechte zu erwirken sowie die nicht-exklusiven Lizenzen von vergriffenen Werken zu erteilen, wo dies von Autoren und Verlagen gewünscht wird.
Dadurch werde der nicht individuelle Umgang von Google mit den Rechten Einzelner ermöglicht, wie es in dem gemeinsamen Statement heißt. Haben Autoren und Verlage bis morgen nicht reagiert, wird das von Google mit einer Rechtseinräumung gleichgesetzt.
Wird die Entfernung der Werke bis zum 5. April 2011 nicht eingefordert, werden die Werke ohne Abgeltung der Autoren- und Verlagsrechte von Google in Verkehr gebracht. Das Angebot von Google, bisherige Nutzungen mit 60 US-Dollar pro Buch abzugelten, sei von einer üblichen Lizenzabgeltung weit entfernt, so der Hauptverband und die IG Autorinnen Autoren.
Seitens der österreichischen Politik haben sich sowohl Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) als auch Kulturministerin Claudia Schmied (S) hinter den Widerstand gegen das "Google Book Settlement" geäußert, so Ruiss. Allerdings: "Sympathieerklärungen helfen uns wenig", so Ruiss. "Wir hoffen auch auf gesetzliche Unterstützung."
Beteiligung an etwaigen Einnahmen
"Google Books" ist in den USA dabei, rund 25 Mio. Bücher aus Bibliotheken zu digitalisieren. Bei einem Teil handelt es sich um urheberrechtsfreie Bände - in den USA gilt dies für Bücher, die vor dem Jahr 1923 erschienen sind. Darunter sind aber auch geschützte Bücher, die im Handel als vergriffen gelten.
Der Vergleich sieht nun vor, dass Google die Autoren und Verleger digitalisierter Bücher zu 63 Prozent an etwaigen Einnahmen bei der Vermarktung der Bücher im Internet - etwa durch das Herunterladen oder die Platzierung von Werbeflächen - beteiligt. Zusätzlich gibt es für die Rechteinhaber von Büchern, die bereits vor Inkrafttreten des Vergleichs von Google gescannt wurden, bis zu 60 Dollar pro Titel.
Auch in den USA sind nicht alle damit glücklich. So gehört zum Beispiel der Sohn von Literaturnobelpreisträger John Steinbeck zu den Klägern. Google verweist darauf, dass allein das Urheberrecht in den USA betroffen sei. "Es geht ausschließlich um Bücher aus den USA und für amerikanische Nutzer", sagt der Sprecher von Google Deutschland, Stefan Keuchel. Ausländischen Online-Nutzern soll also technisch der Zugang verwehrt werden. Die spannende Frage ist nun, ob dies im Internet tatsächlich auch möglich ist. Es gebe im Internet genug Möglichkeiten, dies zu unterlaufen, meint Sprang vom Börsenverein.
Weltweit arbeitet Google Books bei der Digitalisierung mit 30 renommierten Bibliotheken zusammen. In Europa gehört neben der Oxford Library auch die Bayerische Staatsbibliothek in München mit ihren wertvollen Beständen dazu. Französische und italienische Bibliotheken stehen in Verhandlungen mit Google.
Allerdings werden in den europäischen Bibliotheken nur urheberrechtsfreie Bücher digitalisiert. In Deutschland gelten Bücher 70 Jahre nach dem Tod des Autors als "gemeinfrei". "Wir investieren sehr stark und verdienen damit momentan kein Geld", meint Keuchel mit Blick auf Googles Engagement in den Bibliotheken.
Geschäfte macht der Konzern allerdings bei einem weiteren Standbein im Buchgeschäft: Private Verlage können Google auszugsweise Bücher online zur Verfügung stellen. Der Konzern nimmt über die geschaltete Werbung Geld ein. Und auch die Digitalisierung der weltweiten Bibliotheksbestände ist für Google nach Meinung der Kritiker keineswegs ein Projekt zum Wohle der Menschheit, wie der Konzern es gerne selbst darstellt. Anders sieht das wiederum die zuständige EU- Kommissarin Viviane Reding.
Sie hält das weltweite Google Projekt für eine Chance, dass Verbraucher an mehr Informationen herankommen. Brüssel sei offen für "private Initiativen", die Urheberrechte müssten aber gewährt werden, erklärte Reding vergangene Woche in Brüssel.