Wirbel um Paypal-Pflicht bei Ebay

26.02.2010

Das deutsche Bundeskartellamt hat nach Beschwerden von Verbrauchern eine Untersuchung der neuen Nutzerrichtlinien beim Internet-Auktionshaus Ebay eingeleitet. Ebay verpflichtet seit Donnerstag (25. Februar) mehr Verkäufer, auch den konzerneigenen Bezahldienst Paypal als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Das Bundeskartellamt prüft, ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begeht.

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Die Untersuchungen seien aber fernab von jeglichen Verfahren und noch in einem sehr frühen Stadium, sagte Kay Weidner, Sprecher des Kartellamts. Ebay teilte mit, man begrüße die Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt in Dialog zu treten. Das Unternehmen sei bereits vor dem Start der neuen Regelungen in Kontakt mit der Behörde getreten, hieß es.

Aus Sicht von Ebay profitieren kleine und Gelegenheitsverkäufer von den neuen Bestimmungen. Die sichere Zahlungsmethode solle das Vertrauen der Käufer erhöhen und die Angebote attraktiver machen. Seit Donnerstag verpflichtet Ebay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, optional auch Paypal als Zahlungsweg anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer.

"Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl schlechter Kauferfahrungen bei Angeboten von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten doppelt so hoch liegt wie durchschnittlich auf dem Ebay-Marktplatz", argumentierte das Unternehmen. Viele Käufer vermieden es deshalb, Waren von Gelegenheits-Verkäufern zu ersteigern. Mit der optionalen Zahlungsabsicherung über Paypal würden die Angebote für Käufer jetzt wesentlich attraktiver.

1,9 Prozent des Verkaufspreises

Kritiker befürchten allerdings Nachteile und steigende Kosten für kleine Händler. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren. "Die immer wieder angeführten Gebühren in Höhe von 3,9 % vom Verkaufspreis entstehen aber nur bei Verkäufen ins europäische Ausland", sagte Maike Fuest von Ebay. Innerhalb von Europa würden für die Zahlung über Paypal 1,9 % des Verkaufspreises fällig.

Die Beschwerden beim Bundeskartellamt hatten sich dennoch gehäuft. "Für uns ist jede Beschwerde Anlass, uns eine Sache anzusehen", sagte Weidner. Die Behörde gehe aber davon aus, dass es keinen Anlass für ein formelles Verfahren geben wird. 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet.

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