E-Control wird ab 2010 weisungsfreie Behörde

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Nächstes Jahr wird die E-Control im Sinne des EU-Energiepakets neu organisiert. Dabei werden die E-Control Kommission und die formal noch weisungsgebundene E-Control GmbH zusammengelegt. Organisiert wird die Behörde dann als Anstalt öffentlichen Rechts wie die FMA mit einem Vorstand und einer Kommission - mit mehr wettbewerbsrechtlichen Kompetenzen als bisher.

So soll die E-Control künftig Strafen bis zur Höhe von 10 % des Umsatzes verhängen und wettbewerbsfördernde Maßnahmen vorschreiben können. Von der Weisungsmöglichkeit sei in den vergangenen 7 Jahren nie Gebrauch gemacht worden, betonte Boltz.

Die Frage, wie viel die E-Control künftig kosten werde, hänge auch davon ab, ob sich die Versorger weiterhin mit Verordnungen begnügen oder wirklich auf Einzel-Bescheiden beharren, die nach Angaben der EVU leichter zu beeinspruchen wären. Derzeit gebe es für die 30 Netzbetreiber daumendicke Verordnungen, im anderen Fall wären es 160 Bescheide im Jahr, jeweils 10 cm dick. Das koste dann mehr.

VwGH statt VfGH

Ob die Energieunternehmen durch eine Berufungsmöglichkeit beim VwGH, wie sie Bescheide bieten würden, so viel gewinnen gegenüber dem jetzigen Instanzenzug zum VfGH, bezweifelt Boltz. Natürlich gebe es schon derzeit einen ausreichenden Rechtsschutz, und die Verordnungen der E-Control Kommission würden oft genug beim Höchstgericht beeinsprucht.

Meist obsiege da aber die E-Control, auch wenn dies EVU manchmal anders darstellen würden. Der Wirtschaftskammer und der Industrie wiederum, die derzeit in der Kommission vertreten sind, sei an maximalem Rechtsschutz ihrer Verbraucherinteressen gelegen.

Die jüngst wieder aus der Energiewirtschaft geäußerte Kritik an der E-Control sieht Boltz als "Theaterdonner" an, wobei "am Ende des Tages nicht so heiß gegessen" werde. Die Gasbranche hatte vorige Woche für die E-Control eine neue Struktur mit nachvollziehbaren Entscheidungsabläufen und Kostentransparenz angemahnt und kritisiert, dass der Regulierer derzeit nicht allen Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung trage.

Eine Variante

Die beschriebene Variante der Umstrukturierung der E-Control nach dem Modell der FMA stellt lediglich eine mögliche Lösung für die künftige Ausgestaltung der Regulierungsbehörde dar, es gebe aber noch keine Entscheidung, betont die E-Control. Wie die Regulierungsbehörde künftig strukturell aufgestellt sein werde, sei noch Gegenstand von Gesprächen und werde seitens des Gesetzgebers festgelegt.

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