"Vorzeigemodell"
Einigung auf neuen Journalisten-KV
08.03.2013
Neues Tarifmodell gilt nun auch im Online-Bereich.
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Journalismus, Druck, Papier (GPA-djp) haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt. Zentrales Ergebnis des vorliegenden Entwurfs: Ein gemeinsamer Redakteursbegriff, der sowohl für Print- als auch für Online-Redaktionen gilt.
Als nächstes stehen Redaktionssitzungen an, im April plant die Gewerkschaft eine Urabstimmung. Der neue Kollektivvertrag soll mit 1. Juli 2013 in Kraft treten.
GPA-Vorsitzender Wolfgang Katzian sprach von einem "Vorzeigemodell". Dass der neue Kollektivvertrag für freie Dienstnehmer zukünftig Angestelltenverhältnisse vorsehe, "bedeutet hoffentlich das endgültige "Aus" für die stark kritisierten Umgehungsdienstverhältnisse im Medienbereich", so Katzian.
Eingeräumt wurde aber auch, dass das neue Gehaltsschema "unter den derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen" liege, zugleich aber "deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden".
Erfasst sind zudem "technisch-redaktionelle Dienste" (TRD), worunter etwa Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter zu verstehen sind, soweit sie im redaktionellen Bereich arbeiten. Zudem sollen "Umgehungsverträge" vermieden werden, indem ständige bzw. pauschalierte "Freie" angestellt werden müssen.
Eckpunkte zum neuen Journalisten-Kollektivvertrag
Geltungsbereich: Der neue KV gilt für Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Auch vom KV erfasst ist der "technisch-redaktionelle Dienst" - also Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten. Für diese gelten aber teilweise andere Regelungen.
Gehaltsstufen: Sind niedriger als bisher. Künftig soll es im ersten Jahr 2.185 Euro, im zweiten 2.285 Euro und im dritten 2.385 Euro geben. Dann gibt es nur mehr eine "Regelstufe" mit 2.610 Euro. Die Bezüge werden vierzehn mal pro Jahr ausgezahlt. Für die technisch-redaktionellen Dienste gibt es 2.060 Euro (1. Jahr), 2.160 Euro (2. Jahr) und 2.335 Euro (Regelstufe). Die neue Gehaltstabellen gelten für Neueintretende.
Anzahl der Gehälter: Der KV Neu sieht (wie in allen anderen Branchen üblich) 14 statt bisher 15 Gehälter vor. "Alt-Dienstnehmer" erhalten das bisherige 15. zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.
Quinquennien: Die fünfjährigen Gehaltssprünge sollen künftig "gesplittet" werden. Bisher lagen die ersten beiden Quinquennien bei zehn Prozent vom letzten Ist-Gehalt, das dritte und vierte betrug je acht Prozent, das fünfte sechs Prozent, weitere Quinquennien brachten je vier Prozent vom letzten Ist-Gehalt.
Nach dem neuen KV soll das erste Quinquennium weiterhin zehn Prozent betragen, allerdings aufgeteilt werden. Das erste Quinquennium etwa bedeutet weiterhin ein Gehaltsplus von zehn Prozent nach fünf Jahren. Allerdings wird der Betrag aufgeteilt und schon ab dem zweiten Jahr bezahlt: zwei Mal zu drei Prozent und zwei Mal zwei Prozent. Das zweite Quinquennium ist nun nur mehr acht Prozent wert und wird auf vier Mal zwei Prozent gesplittet. Die folgenden beiden schlagen wieder mit acht Prozent zu Buche, das fünfte Quinquennium bringt vier Prozent und ab dem sechsten sind jeweils ein Prozent vorgesehen.
Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Wochenstunden und ist auf fünf tunlichst zusammenhängende Tage zu verteilen. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.
14 statt 15 Monatsgehälter: Bei Altverträgen wird das bisherige 15. Monatsgehalt vorerst auf 14 Gehälter umgerechnet. Allerdings werden die Gehälter dieser Gruppe bei den jährlichen KV-Erhöhungen durch eine "Gegenrechnung" sukzessive vermindert. Konkret erhalten die Betreffenden nur die halbe KV-Erhöhung, wurde im VÖZ auf APA-Anfrage erläutert, und zwar bis das 15. Gehalt quasi "abgeschmolzen" ist. Wirksam werden soll diese Aufsaugregel erst mit der KV-Erhöhung 2014.
Urlaub: Urlaube sollen künftig nach dem Journalistengesetz geregelt werden, demnach beträgt der Mindesturlaub 30 Tage, nach zehnjähriger Dauer des Arbeitsverhältnisses 39 Tage. Für Alt-Dienstnehmer gilt die bisherige Regelung.
Sabbaticals können einvernehmlich vereinbart werden, wobei der vereinbarte KV-Text Mustermodelle mit bis zu einjähriger Dauer ermöglicht.