An BAWAG

Elsner zu 10 Millionen Schadenersatz verurteilt

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Wegen "Ophelia"-Kredit an Flöttl - Anwalt: Urteil hat mit Strafverfahren nichts zu tun.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist zivilrechtlich zur Zahlung von 10 Mio. Euro Schadenersatz an die BAWAG verurteilt worden, schreibt "Format". Es gehe um einen Betriebsmittelkredit namens Ophelia in Höhe von 80 Mio. Euro, der auch im BAWAG-Strafprozess ein Thema war. Das Urteil sei am 28. Dezember zugestellt worden, Elsner werde dagegen Einspruch erheben. "Das Urteil schreit wegen seiner inhaltlichen rechtsirrigen Begründung nach einer Berufung", bestätigte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger.

Die BAWAG hatten dem Spekulanten Wolfgang Flöttl nach dessen erstem großen Spekulationsverlust mit Geldern der damaligen Gewerkschaftsbank einen Betriebsmittelkredit "Ophelia" gegeben. Auch dieses Geld sah die Bank nicht wieder. Flöttl hat den Kredit nicht zurückgezahlt.

Ophelia I und Ophelia II
Die BAWAG bestätigte, dass der Zivilklage der Bank in erster Instanz stattgegeben worden sei. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. "Hauptursache für die Verurteilung waren Ophelia I und Ophelia II", erläuterte Bankanwalt Markus Fellner. Ein Teilbetrag sei schon vor längerem eingeklagt worden, jedoch sei das Zivilverfahren am Handelsgericht (HG) Wien erst nach der rechtskräftigen Erledigung des ersten BAWAG-Strafverfahrens fortgesetzt worden.

Hintergrund der Zivilverfahren: Die BAWAG will sich die millionenschwere Pensionsabfindung von Elsner zurückholen.

An anderer Front sei das Geldhaus damit nicht erfolgreich gewesen, berichtet das "Format" weiter. Zweimal habe die BAWAG versucht, über das Gericht in Eisenstadt Elsners Gambit-Privatstiftung zu knacken, sei jedoch abgeblitzt. Stimmt nicht, sagte heute BAWAG-Rechtsvertreter Fellner. Das Verfahren beim Landesgericht Eisenstadt sei noch anhängig, es habe noch keine Verhandlung stattgefunden. Auch von der Bank selbst hieß es, das Gambit-Verfahren stehe noch "völlig am Anfang". Die BAWAG hat die Gambit-Stiftung laut Fellner auf mehr als 5 Mio. Euro geklagt, Fellner vermutet, dass die Pensionsgelder dorthin geflossen sind.

Laut "Format" bleibt das Stiftungsvermögen, das weitgehend aus einer Villa in Frankreich bestehe, weiterhin eingefroren. Elsner wolle sich dagegen wehren.

Elsners Strafverteidiger Stephan Mertens meinte heute, dass das Ophelia-HG-Urteil nichts mit dem Strafverfahren zu tun habe. In diesem tue sich momentan nichts, man warte auf die Ladung zur nächsten Verhandlung.

Die BAWAG ist im zweiten Durchgang des Strafprozesses, der im Dezember erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) mit fünf Freisprüchen und einer Minimalstrafe zu Ende gegangen ist, mit einer Subsidarklage gegen Elsner vorgegangen, ebenfalls, um sich die 6,8 Mio. Pensionsabfindung zurückzuholen. Das Verfahren wurde im Dezember ausgeschieden.

Freispruch für Flöttl


 
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