Ende der unbegrenzten Einlagensicherung: Wie Guthaben künftig geschützt sind
14.09.2009
Vergangenen Herbst erhöhte die Bundesregierung - als Folge der Finanz- und Bankenkrise - die Einlagensicherung für Sparguthaben auf "unbeschränkt“. So hatte jeder Sparer die Sicherheit, dass der Staat die Haftung für sein gesamtes bei einer Bank hinterlegtes Vermögen übernimmt.
Schon damals stellte die Bundesregierung klar, dass es sich um eine zeitlich befristete Notfallmaßnahme handelt. Stichtag für den Ablauf ist der 31.12.2009. Ab 2010 beträgt die Haftungssicherungsgrenze sodann 100.000 Euro – immerhin doppelt so viel wie die EU-Vorgabe von 50.000 Euro.
Weiters sind in Österreich nicht nur Einlagen und Guthaben gesichert, sondern auch Zinsen. Und zwar die Zinsen, die bis zum Zeitpunkt einer möglichen Konkurseröffnung erwirtschaftet wurden. Zusätzlich sind seit kurzem auch Wertpapiereinlagen bei einem unabhängigen Finanzdienstleister mit bis zu 20.000 Euro gesichert.
Ausnahme: nicht natürliche Personen
Die günstige Regelung gilt allerdings nur für natürliche Personen. Für Gesellschaften gibt es im Fall des Konkurses 50.000 Euro. 100.000 Euro für Gesellschaften sind, wie in der EURichtlinie geregelt, erst ab 1. Jänner 2011 möglich.
Einheitliche europäische Regelung
Aus den Erfahrungen aus dem Vorjahr klug geworden, nutzte die EU die Turbulenzen und regelte für die Zukunft die Einlagensicherung einheitlich. Nach einem Beschluss der EU-Finanzminister aus 2008 wurde die gesetzliche Einlagensicherung in allen EU-Staaten ab dem 30. Juni 2009 auf ein Minimum von 50.000 Euro festgesetzt. Allfällige Selbstbehalte wurden gestrichen – die Einlagen der Sparer sind 100%ig gesichert. Es steht aber den Staaten frei, einen höheren Betrag festzulegen. Europaweit wird die Einlagensicherung ab 1. Jänner 2011 dann auf 100.000 Euro verdoppelt.
Die Situation derzeit – ein kurzer Überblick:
EU-weite Regelung |
50.000 Euro (ab 1. Jänner 2011: 100.000 Euro) |
Italien |
103.291 Euro |
Niederlande |
100.000 Euro |
Großbritannien |
50.000 GBP (rd. 57.315 Euro) |
Island |
ca. 20.887 Euro |
Schweiz |
100.000 SFR (rd. 65.910 Euro) – bis 31. Dezember 2010 |
USA |
250.000 USD (rd. 174.861 Euro) – bis 31. Dezember 2009, ab dann 100.000 USD (rd. 69.944 Euro) |
Kunden sind also weiterhin gut beraten, bei der Geldanlage in Europa
jeweils die Sicherungsgrenzen ihrer Bank (und die meist darüber
hinausgehenden Haftungsverbünde, wie etwa der Raiffeisen- oder der
Sparkassengruppen) genau im Auge zu behalten und im Bedarfsfall das
Sparguthaben auch auf mehrere Institute aufzuteilen. Das reduziert auch die
Abhängigkeit von einer einzelnen Bank. Gleichzeitig fallen aber mehr
Gebühren und Spesen an, die es dann auch zu bedenken gilt.