Im Jahr 2025 kommt es zu Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Inflation.
Von der hiesigen Inflation sind nicht nur Miet- und Handyverträge betroffen, sondern auch die Beiträge der Sozialversicherung. Derzeit machen sie etwa 18 Prozent des Gehalts aus, jedoch sind sie gedeckelt. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherung liegt aktuell bei 6.060 Euro monatlich. Im kommenden Jahr wird dieser Betrag durch die Indexierung um 6,3 Prozent auf 6.450 Euro ansteigen, was auf das Jahr hochgerechnet 90.300 Euro statt 84.840 Euro ergibt. Davon betrifft sind nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Geringfügigkeits- und Zuverdienstgrenzen.
Trotz der Abschaffung der kalten Progression - jährliche Anpassung der Steuerstufen - könnte es für Besserverdiener zu einer bösen Überraschung kommen. Durch die prozentuale Erhöhung der Höchstbeitragsgrenze zur Sozialversicherung könnten deren Nettoverdienste nämlich sinken, insbesondere bei Gehältern ab 6.300 Euro brutto - wenn diese keine Gehaltserhöhung erfahren. Das könnte nämlich dazu führen, dass sie durch die höheren Sozialabgaben 2025 weniger im Geldbörsel haben als in diesem Jahr.
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze. Diese wird von aktuell 518,44 Euro auf 551,10 Euro im Monat angehoben. Das bedeutet, dass Personen, die unter dieser Grenze bleiben, künftig etwas mehr verdienen, ohne in die Sozialversicherung einzutreten.