Erdölindustrie geht gegen Spritpreisverordnung vor

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Die heimische Mineralölwirtschaft sieht die seit Anfang Juli geltende neue Spritpreisverordnung, derzufolge die Treibstoffpreise an jeder Tankstelle nur noch einmal täglich erhöht werden dürfen, als EU-rechtswidrig an. Zudem sehe man Unvereinbarkeiten auf verfassungsrechtlicher Ebene, also auch einen Verstoß gegen innerstaatliche Normen, erklärte der Geschäftsführer des zuständigen Fachverbands, Christoph Capek.

Nach BP Austria prüfen demzufolge auch andere Verbandsmitglieder, die Verordnung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bekämpfen. Wegen der Verordnung komme es für Tankstellen mit Personal und durchgehendem Betrieb zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber all jenen, die erst in der Früh aufsperren, da diese sich an den bereits festgelegten Preisen orientieren könnten, so Capek in einer Aussendung. Zudem ändere sich durch die nur noch möglichen Preissenkungen während des Tages auch das Kundenverhalten mit Umsatzrückgängen in bestimmten Tankstellenbereichen, etwa Shops.

Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken definiere nicht zulässige Handlungen über eine Liste ganz genau. Mehrfach tägliche Änderungen der Treibstoffpreise seien aber nicht Teil dieser Liste, kritisierte der Verbands-Geschäftsführer. Daher verstoße ein grundsätzliches Verbot gegen EU-Gemeinschaftsrecht. Innerstaatlich stelle die Spritpreisverordnung einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit der einzelnen Unternehmen dar. Dies sei ein deutlicher Einschnitt in den freien Markt und eine Einschränkung des lokalen Wettbewerbs.

Das Wirtschaftsministerium hatte Ende voriger Woche erklärt, die von BP Austria angekündigte Bekämpfung der Verordnung beim VfGH sehe man gelassen. Die angeblichen Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit könne man nicht nachvollziehen, so ein Sprecher. Für die - von BP Austria kritisierte - differenzierte Behandlung der verschiedenen Tankstellen-Gruppen gebe es "gute Gründe".

So habe man etwa Automatentankstellen - die rund um die Uhr offen haben, aber nur tagsüber mit Betreuungspersonal tätig sind - eine Preisumstellung mitten in der Nacht ersparen wollen und deshalb eine 8.30-Uhr-Regelung eingeführt, da dann selbst an Wochenenden schon alle Zapfsäulen in Betrieb sind. Bei Tankstellen, die tagsüber unter der Woche Bedienungspersonal haben, sei an den Tagen ohnehin die Standardregelung mit Betriebsbeginn anzuwenden.

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