Die EU-Staaten wollen einem Entwurf zufolge den geplanten europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Börsen und Versicherungen weitaus weniger Rechte zubilligen als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Die europäischen Aufseher könnten so etwa Großbanken keine direkten Anweisungen geben, um einen europaweiten Schock für das Finanzsystem zu verhindern.
Das geht aus einem Änderungsvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für die Verordnungen zur Reform der Finanzaufsicht hervor. Über diese sollen sich die EU-Finanzminister in der kommenden Woche bereits eine abschließende Meinung bilden, denn die Reform sollte in wenigen Monaten bis zum Jahresende durchgepeitscht werden und 2010 in Kraft treten.
Kompetenzen nun auf europäischer Ebene
Die erstmalige Verlagerung von Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden auf die europäische Ebene war eine Lehre aus der Finanzkrise. Denn Rettungsaktionen für grenzüberschreitend tätige Großbanken hatten sich als mühsam erwiesen. Die europäischen Behörden sollen außerdem einen Überblick über die gesamte Risikolage von europäischen Banken- oder Versicherungskonzernen bekommen und so die Aufsicht verbessern. Nach dem Entwurf der Kommission könnten die neuen Behörden in Notfällen den Finanzunternehmen direkt Vorschriften machen.
Der Vorschlag der Kommission sei ohnehin nur eine halbherzige Reaktion auf die Finanzkrise gewesen, kritisierte der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold, der den Verordnungsentwurf zur Wertpapieraufsicht durch die Beratungen des Parlaments steuert. "Der neue Entwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft verwässert die Vorschläge der Kommission weiter. Gerade in Krisensituationen werden die Aufsichtsbehörden vom Wachhund zum Zuschauer degradiert." Denn die Aufsicht der europaweit agierenden Banken bleibe den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen, wenn es nach dem Willen der Mitgliedstaaten gehe. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit den EU-Staaten über die Verordnungen. Giegold kündigte an, die Grünen wollten im Parlament jetzt Verbündete suchen, um die Schwächung der geplanten europäischen Behörden zu verhindern.
Weniger Eingriffsmöglichkeiten Brüssels
Gestutzt werden nach dem Vorschlag der Ratspräsidentschaft auch die Eingriffsmöglichkeiten der EU-Kommission. Diese hätte nach dem ursprünglichen Entwurf nationalen Aufsichtsbehörden Auflagen machen können, falls diese gegen EU-Aufsichtsrecht verstoßen würden. Nach dem Änderungsvorschlag könnte die Kommission nur noch eine Stellungnahme abgeben.
Vor allem Großbritannien, aber auch Deutschland hatte Bedenken gegen die Verlagerung von Aufsichtskompetenzen auf die EU-Ebene geäußert. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten die Reformpläne in Grundzügen gebilligt, jedoch widersprüchliche Vorgaben gemacht. Die neuen Aufsichtsbehörden sollten einerseits mit bindenden Befugnissen ausgestattet werden. Andererseits dürften sie aber keine Entscheidungen gegen den Willen der nationalen Aufseher treffen, die den betreffenden Staat Geld kosten könnten. Das wäre etwa der Fall, wenn die EU-Behörde eine Regierung zur Rettung einer Bank zwingen würde.
Befugnisse für Hedgefonds-Aufsicht
Im Streit über die EU-Regulierung für Hedgefonds zeichnen sich weitreichende Befugnisse für die Aufsichtsbehörden ab. Der Berichterstatter für die geplante Richtlinie, der französische Europaparlamentarier Jean-Paul Gauzes, fordert unter anderem Eingriffsmöglichkeiten gegen Leerverkäufe. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Europäische Kommission die sogenannte Hebelwirkung begrenzen kann, die sich auf den Einsatz von Fremdkapital für Investments bezieht. Damit geht Gauzes weiter als allgemein erwartet.
"Unter außergewöhnlichen Umständen und um die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten (...), kann die Europäische Wertpapier- und Marktbehörde entscheiden, Leerverkäufe zu beschränken", heißt es in dem Bericht. Zudem sollten die Aufseher weitreichende Befugnisse erhalten, etwa vorübergehende Geschäftsverbote zu verhängen oder Vermögen einfrieren zu lassen.
Zugeständnisse an Großbritannien
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft will bis Jahresende eine politische Einigung der Mitgliedstaaten über die Regulierung erreichen und hat dafür weitgehende Zugeständnisse an Großbritannien gemacht. Die Briten wollen aus Sorge um den Finanzplatz London, Europas größtem Hedgefonds-Standort, die Vorschriften verwässern. Deutschland und Frankreich sind dagegen für eine harte Gangart. Parlament und Mitgliedstaaten wollen die Richtlinie mit nur einer Lesung im kommenden Jahr verabschieden, so dass sie 2011 in Kraft treten könnte.
Hedgefonds gelten zwar nicht als Ursache der Finanzkrise, mit ihren Wetten auf Kursbewegungen verstärkten sie jedoch auf deren Höhepunkt die bedrohliche Lage mancher Banken. Sie sollen künftig einer Aufsicht unterliegen, da die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer beschlossen haben, keinen Akteur an den Finanzmärkten von Regulierung mehr auszunehmen. Die Europäische Union legte als erstes Rechtsgebiet strenge Aufsichtsregeln für alternative Investmentfonds vor, worunter Hedgefonds und private Finanzinvestoren fallen.