Zulassung

EU-Kommission ebnet Weg für Gen-Mais

06.11.2013


Entscheidung über umstrittenen Pioneer-Mais liegt nun beim EU-Minsterrat.

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© TZ Österreich
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Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel den Antrag zum Anbau des Pioneer-Mais 1507 dem Ministerrat zum Beschluss vorgelegt - das bedeutet: die Kommission hat die Zulassung zum Anbau in Europa empfohlen. Nun müssen die Landwirtschafts- oder Umweltminister der Mitgliedstaaten über den Vorschlag der Kommission abstimmen. Findet sich hier keine sogenannte "qualifizierte Mehrheit" (55 Prozent der Mitgliedsstaaten oder 65 Prozent der Bevölkerung) dagegen, dann wird der Gen-Mais zugelassen.

"Jetzt sind die Minister aufgefordert, in den kommenden Monaten zu dem Zulassungsantrag Stellung zu nehmen", sagte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg zum Pioneer-Mais. Die Kommission reagierte damit darauf, dass sich Hersteller Pioneer vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) über ein verzögertes Zulassungsverfahren beschwert hatte - der Beschwerde wurde im September stattgeben. "Das Gericht hat entschieden, dass dieser Antrag vorgelegt werden muss. Es ist nun die Sache der Regierungen, zu entscheiden."

Ringen um GVO-Verbot
Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) forderte die Kommission zudem, dass der Ministerrat neu ihren im Juli 2010 veröffentlichten Vorschlag berät, den das Europäische Parlament bereits im Juli 2011 angenommen hat. Damit könnten die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO aus anderen Gründen als dem Risiko für Gesundheit und Umwelt einschränken oder verbieten. Im Rat wurde der Vorschlag bisher nicht angenommen, da eine Minderheit von Staaten den Vorschlag blockiert hat, berichtete die EU-Kommission. Österreich war einer der Vorreiter für ein GVO-Verbot.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber betonte, dass selbst wenn die Mitgliedstaaten dem heutigen Vorschlag der EU-Kommission zustimmen würden, es trotzdem beim Anbau-Verbot in Österreich bleiben müsse: "Was angebaut wird, müssen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können." Deshalb appelliert er an die Regierungen der Mitgliedstaaten, endlich die Regelung zu beschließen, mit der den Ländern ausdrücklich erlaubt werden soll, den Anbau von genveränderten Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.

"Die Entscheidung des Gerichts zum 1507-Mais zeigt wieder einmal, dass wir zwar dringend strenge und vorhersehbare Zulassungsbestimmungen für den Anbau von GVO auf EU-Ebene brauchen, dabei aber die nationalen Rahmenbedingungen gebührend berücksichtigen müssen", kommentierte Tonio die aktuelle Causa.

EFSA: Gen-Mais "unbedenklich"
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 sprach in einer Aussendung vom Mittwoch von Lücken bei der Risikobewertung des Pioneer-Mais 1507, denn dieser würde ein Insektengift produzieren, das nicht nur den unerwünschten Maiszünsler tötet, sondern ebenso Schmetterlinge und Falter. Die Auswirkungen auf Honig- und Wildbienen könnten zudem in keiner Weise abgeschätzt werden. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat dem gentechnischen veränderten Mais trotzdem bereits 2005 Unbedenklichkeit bescheinigt.

Laut Kommission ist seit 1998 bisher nur eine gentechnisch veränderte Maissorte, der MON 810 des Konzerns Monsanto, zum kommerziellen Anbau in der EU zugelassen. Deren genetische Veränderung soll ebenfalls gegen den Maiszünsler schützen.

 

 

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