Mehr Geld gefordert
EU-Kommission reicht Klage ein
06.01.2010
Verlangt wird eine Annullierung der erfolgten Gehaltserhötung für die Brüsseler Beamten.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Klage wegen der ihrer Meinung nach zu geringen Gehaltserhöhung für Bedienstete der Europäischen Union beschlossen. Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wendet sich die Behörde gegen die von den EU-Staaten im Dezember des Vorjahres beschlossene reduzierte Gehaltserhöhung - statt der von der Kommission vorgeschlagenen 3,7 % für 2010 wurden es nur 1,85 %.
Die Sprecherin der EU-Kommission, Pia Maria Ahrenkilde, erklärte in Brüssel, man habe einstimmig die Annullierung der Entscheidung des Rates beantragt. Außerdem habe man ein "beschleunigtes Verfahren" beantragt.
Gehaltserhöhung
Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten sowie die Kommissare und Präsident Barroso, die EU-Richter, den ständigen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordnete, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli 2009. Die Kommission hatte bereits im Dezember betont, man nehme den Beschluss der EU-Staaten zwar zur Kenntnis, allerdings sei dieser nicht im Einklang mit der gesetzlich vereinbarten Berechnungsmethode.
Bezahlung nach Beamtenstatut
Diese sieht die Bezahlung der EU-Beamten nach dem Beamtenstatut anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) vor. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008.
Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 % wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Demgegenüber erklärten die EU-Kommission und die Gewerkschaften, die Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten sei vertraglich festgesetzt, außerdem würden die EU-Bediensteten bei der Gehaltsentwicklung den nationalen Beamten nachhinken. In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 % bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 %.