Flugpassagierrechte
EU beschließt mehr Rechte für Fluggäste
05.02.2014
300 bis 600 Euro Entschädigungs ab drei Stunden Verspätung.
Durch eine Neuregelung der Flugpassagierrechte versucht die EU, die Lage an die jüngste Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs anzupassen. Das Europaparlament stimmt am heutigen Mittwoch in Straßburg über die Regelungen im einzelnen ab.
Entschädigungszahlung bei Verspätung
Eine Entschädigungszahlung von 300 bis 600 Euro wird künftig schon nach drei Stunden Verspätung fällig. Auch dürfen Fluggesellschaften den Rückflug nicht mehr verweigern, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde.
Mehrere EU-Abgeordnete beschuldigten in der Debatte am Mittwoch den EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, mit seinem ursprünglichen Vorschlag für die Revision nur die Interessen der Airlines berücksichtigt zu haben. So wäre ein Entschädigungsanspruch erst ab Verspätungen von fünf Stunden vorgeschrieben gewesen.
Neu-Definition von "außergewöhnlichen Umständen"
Präzisiert wird in der Neuordnung auch, was Fluglinien als "außergewöhnliche Umstände" geltend machen können. Die Liste umfasst eine Einschränkung der technischen Probleme, Vogelschlag, die unvorhergesehene Schließung des Luftraums und unvorhergesehene Streiks.
Für die Airlines gelten künftig weitere Informationspflichten. So müssen die Grenzen für Freigepäck schon während der Buchung und im Check-in unmissverständlich angezeigt werden.