Mangel an Beweisen: RWE hat keine Kapazität zurückgehalten, den Großhandelspreis nicht manipuliert.
Die EU-Kommission hatte 2006 mehrfach Energiekonzerne wegen des Verdachts von Wettbewerbsverstößen durchsucht. Neben RWE waren auch E.ON, EnBW und Vattenfall davon betroffen. Sie standen im Verdacht, ihre marktbeherrschende Position missbraucht oder Wettbewerber behindert zu haben.
So sollen die Konzerne ihre Kraftwerksleistung nicht voll ausgenutzt haben, um die Strompreise nach oben zu treiben. Darüber hinaus wurde ihnen vorgehalten, den grenzüberschreitenden Stromhandel unzureichend voranzutreiben. Die Unternehmen hatten die Anschuldigungen zurückgewiesen. Im Fall von Wettbewerbsverstößen kann die EU-Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.
Kein Freispruch
Die Kommission will das Ende der Untersuchung aber nicht als Freispruch für RWE, die mit rund einem Drittel an der Kärntner Kelag beteiligt ist, verstanden wissen. "Es wurde nicht ihre Unschuld bewiesen, aber gleichzeitig konnte ihre Schuld nicht bewiesen werden", sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, Jonathan Todd.
RWE-Sprecher Volker Heck sagte dagegen, die Kommission habe in ihrer Entscheidung nicht von Mangel an Beweisen gesprochen. "Die Kommission hat das jahrelang sehr intensiv untersucht und dabei nichts Belastendes gefunden - wir nehmen das Schreiben deshalb als Bestätigung dafür, dass wir uns marktkonform verhalten haben."
Im März hatte RWE Untersuchungen der EU-Kommission im Gasbereich beenden können, indem der Konzern dem Verkauf seines Ferngasnetzes in Deutschland zusagte. Der Konkurrent E.ON hatte bereits zuvor die Abgabe seines deutschen Höchstspannungsnetzes angekündigt und damit ein EU-Verfahren im Strombereich abgewendet.