Der deutsche Energiekonzern E.ON muss eine Geldstrafe in Höhe von 38 Mio. Euro wegen Behinderung bei Ermittlungen von Wettbewerbsverstößen bezahlen. Dieser Betrag entspreche 0,14 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes und sei damit nicht überhöht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2006 in den Münchener Geschäftsräumen von E.ON wegen des Verdachts von Kartellabsprachen ermittelt. Für eine nähere Prüfung ausgewählte Dokumente waren dann im Gebäude in einem Raum eingeschlossen und die Tür mit einem amtlichen Siegel der Kommission verklebt worden. Da das Siegel am folgenden Tag aufgebrochen vorgefunden wurde, verhängte die Kommission die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die nun bestätigt wurde.
Laut Urteil beging die Vorinstanz bei der Bemessung der Geldstrafe keinen Rechtsfehler, weil ein Siegelbruch "besonders schwerwiegend" sei.