Die EU-Kommission habe Verfahrensvorschriften verletzt, so das Urteil.
Der EuGH hat die Zulassung des Gen-Erdapfels Amflora durch die EU-Kommission abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof teilte am Freitag mit, dass die Brüsseler Behörde die Verfahrensvorschriften der Regelungen für die Zulassung von Gentechnische Veränderten Organismen (GVO) verletzt habe.
Risikobewertung
GVO dürfen in der EU nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in den Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist, die besonderen Bedingungen unterliegt und für bestimmte Verwendungen erteilt wird. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung wird von Kommission oder Rat auf Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen.
2009 hatte die EFSA erklärt, dass die Kartoffelsorte Amflora weder eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen noch für die Umwelt darstelle. Aufgrund dieser Stellungnahme befasste die Kommission die zuständigen Ausschüsse nicht mit weiteren Entscheidungsentwürfen für Zulassungen, sondern erteilte die beantragten Zulassungen am 2. März 2010.
Ungarn war allerdings der Auffassung, dass sehr wohl eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehe. Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen unterstützten Ungarn in dem Rechtsstreit.
Der EuGH stellte nun fest, dass die Kommission vor Erlass der von Ungarn angefochtenen Beschlüsse den zuständigen Ausschüssen keine geänderten Entwürfe dieser Beschlüsse zusammen mit den konsolidierten Stellungnahmen der EFSA von 2009 vorgelegt habe. Das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse hätte wesentlich anders ausfallen können, wenn die Kommission die Vorschriften beachtet hätte. Die Kommission hatte ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maß verletzt, daher seien die Beschlüsse der Brüsseler Behörde nichtig, heißt es in dem Urteil.