Europas Lotterien begrüßen EuGH-Urteil gegen bwin
13.09.2009Die Europäischen Lotterien wollen das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den börsenotierten privaten Online-Glücksspielanbieter bwin einsetzen. "Wir prüfen gerade, welche rechtliche Möglichkeiten es gibt", sagte der Vorstand der Österreichischen Lotterien und Präsident der European Lottery Association, Friedrich Stickler, am Freitag.
Anknüpfungspunkte könnten die Steuern, aber auch die Glücksspielabgabe bieten, meint er. Die Verfahren selbst müssten aber in den betroffenen Staaten selbst angestrengt werden, die ELA werde ihre Mitglieder aber beraten.
Das Urteil beende die Argumentation von Online-Betreibern, dass eine Lizenz aus Gibraltar oder Malta wegen der wechselseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarkt ausreiche, um in allen Ländern tätig zu werden, unterstrich Stickler. "Dieses Prinzip gibt es nicht mehr". Daher müssten die Anbieter in jedem Land, in dem sie tätig werden, auch eine Lizenz haben. Außerdem könne nach dem EuGH-Spruch das Glücksspielmonopol auf das Internet ausgeweitet werden. Stickler lässt auch das Argument der Internet-Anbieter nicht gelten, dass solche Verbote funktionieren: Das Beispiel USA beweise, dass sehr konsequente Umsetzung sehr wohl etwas bringe. Immer mehr Web-Glücksspielfirmen würden sich dort zurückziehen.
Die Überlegungen der Lotteriegesellschaften könnten auch in Österreich Probleme für bwin bringen. Das Online-Unternehmen verfügt zwar über eine Sportwetten-Lizenz in Österreich, etwa die Hälfte der Bruttospielerträge stammt aber aus anderen Glücksspielen. Die Österreichischen Lotterien seien bereits dabei, auch hier die Rechtslage zu prüfen, sagte Stickler und bestätigte damit einen Bericht des "Format". Möglich wäre etwa ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs.