Schiedsverfahren abgeschlossen
EVN erhält keine weiteren Zahlungen im Bulgarien-Strom-Streit
10.04.2019
Das seit 2013 laufende Schiedsverfahren der EVN gegen Bulgarien ist abgeschlossen. Die EVN erhält zwar keine weiteren Zahlungen, bekommt aber Rechtssicherheit und sieht sich weiter als Langzeitinvestor im bulgarischen Markt, teilte das Unternehmen mit. Dass beide Parteien ihre jeweiligen Verfahrenskosten selber tragen müssen, sieht die EVN als Beleg, dass ihre Ansprüche begründet waren.
Auf die Bilanz hat die heutige Entscheidung keine Auswirkungen mehr - alle noch offenen Forderungen waren bereits abgeschrieben. Allerdings bleibt die EVN als Verfahrenkosten auf einem einstelligen Millionenbetrag sitzen.
Die EVN hat das Verfahren 2013 angestrebt, weil sie sich durch Maßnahmen der bulgarischen Regulierungsbehörden bei der Preisfestsetzung für Strom und der Vergütung von Erneuerbarer Energie geschädigt sah. 2017 kam es dann zu einem außergerichtlichen Vergleich in Bezug auf Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen. Dieser hatte für die EVN einen Wert von 127 Millionen Euro, die teilweise mit anderen Forderungen gegengerechnet wurden und sich in der EVN-Bilanz mit einem Plus von 38 Mio. Euro niederschlugen.