OeNB-Generalrat hatte Duchatczek Abfertigung und Pension gestrichen.
Am Arbeits- und Sozialgericht Wien ist heute, Mittwochnachmittag, die Klage des früheren Vize-Gouverneurs der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Wolfgang Duchatczek, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, die OeNB, erstmals verhandelt worden. Duchatczek hat die OeNB auf Zahlung seiner Pension geklagt.
In Folge des Schmiergeldskandals um die Banknotendruckerei (OeBS) der OeNB war Duchatczek suspendiert worden und hatte am 25. Juni selber seine Funktionen zurückgelegt. Der OeNB-Generalrat hatte Duchatczek Abfertigung und Pension gestrichen.
Gegen Duchatczek liegt in der strafrechtlichen Causa eine Anklage vor, er bestreitet alle Vorwürfe vehement. Im Zuge von Aufträgen aus Syrien und Aserbaidschan sollen dortige Amtsträger bestochen worden sein, Duchatczek sprach von "Provisionen". Da ihm die OeNB keine Pension ausbezahlt, will er nun vom Gericht festgestellt wissen, dass ihm - nach 37 Jahren in der OeNB - eine Pension zusteht.
Der erste Verhandlungstag diente der Erörterung des Prozessfahrplanes. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich wäre, ist Duchatczek heute persönlich zur von Richter Helge Eckert geleiteten ersten Tagsatzung ins Gericht gekommen. In der nur 20-minütigen Verhandlung ging es heute primär um die Frage der Zuständigkeit: Die OeNB sieht das Arbeits- und Sozialgericht Wien nicht als zuständiges Gericht an, denn dieses sei nur für Arbeitnehmer zuständig, Duchatczek sei aber Mitglied des Direktoriums gewesen. In der nächsten Verhandlung am 14. Jänner 2014 soll nun die Zuständigkeitsfrage erörtert werden. Möglicherweise werde zur Verhandlung auch OeNB-Präsident Claus Raidl als Zeuge geladen, stellte Richter Eckert in den Raum. Sollte sich das Arbeitsgericht tatsächlich für unzuständig erklären und die Klage zurückweisen, könnte sie beim Handelsgericht eingebracht werden, hieß es heute am Rande der Verhandlung.
Die OeNB möchte auch eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur strafrechtlichen Klärung, wurde heute von ihrem Anwalt vorgebracht.
Duchatczek hat zunächst auf Feststellung des Pensionsanspruchs und auf Zahlung der Pension für Juli und August geklagt. Vorerst geht es um 3.000 Euro im Monat, da früheren OeNB-Angestellten im ersten Ruhestandsjahr lediglich eine an der ASVG-Pensionshöhe orientierte Nationalbank-Pension zusteht. Erst danach ist die volle Firmenpension fällig. Das sind 80 Prozent des Letztbezugs - bei Duchatczek sind das 215.360 Euro pro Jahr. Sein Anwalt Herwig Hauser erweiterte die Klage heute auf die Monate September und Oktober, insgesamt werden nun für vier Monate bereits 12.000 Euro nicht geleisteter Pensionszahlungen von der OeNB gefordert.
Mit Jahresende würde auch eine Abfertigung fällig. Dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt von 269.200 Euro gehen. Auch diesen Betrag wird der ehemalige OeNB-Vize und Ex-Aufsichtsratschef der Notenbank-Gelddruckerei (OeBS) einklagen müssen.
Duchatczeks Anwalt Hauser legte heute auch ein Eventualbegehren für Gehaltsansprüche vor. Möglicherweise sei das Arbeitsverhältnis nämlich noch gar nicht beendet.