Irrtum der Behörde
Finanzamt drohte mit Haftstrafen
18.05.2010
Die Behörde forderte irrtümlich Tausende zur Umsatzsteuerzahlung auf und warnte gleichzeitig vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Ein Schreiben des Finanzamts hat in den vergangenen Tagen bei tausenden Selbstständigen in ganz Österreich für Verwirrung gesorgt: In dem Brief wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie ab einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet seien. Da dieser Verpflichtung nicht nachgekommen worden sei, müsse die Voranmeldung für Jänner und Februar bis spätestens 25. Mai nachgereicht werden, so die Forderung.
Andernfalls drohen Haftstrafen
Bei Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe würden "finanzstrafrechtliche Konsequenzen" oder sogar "Freiheitsstrafen" drohen. Seit da liefen die Telefone bei den Finanzämtern heiß: Das Schreiben wurde nämlich auch an Personen geschickt, die 2009 unter 100.000 Euro verdient haben und somit gar nicht zur Umsatzsteuerzahlung verpflichtet sind. Ein EDV-Fehler, wie das Finanzministerium nun eingestand.