EU will Bonuszahlungen an Bankmanager streng kontrollieren

13.07.2009

Nach einem Gesetzentwurf der EU-Kommission könnte die Bankenaufsicht künftig Sanktionen gegen Banken verhängen, die mit hohen Bonuszahlungen "perverse Anreize" zur Inkaufnahme hoher Risiken setzen. Die erneute Reform der Eigenkapitalregeln (Basel II) sieht zudem strengere Regeln zur Behandlung komplexer Wertpapiere vor, um Finanzkrisen in der Zukunft zu verhindern.

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"Den Banken werden Grenzen gesetzt bei ihren Anlagen in hochkomplexe Verbriefungen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die damit verbundenen Risiken voll und ganz verstanden haben", erklärte die EU-Kommission dazu.

Brüssel bessert Eigenkapitalrücklage nach

Die kurz als "Basel II" bezeichneten Eigenkapitalregeln verpflichten die Banken, zur Absicherung von Verlusten aus Krediten oder Wertpapieranlagen Eigenkapital beiseite zu legen. Der Entwurf, der den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht folgt, sieht etwa höhere Anforderungen für doppelte Verbriefungen (Re-Securitisation) vor. Dies sind Portfolien, die sich aus Wertpapieren zusammensetzen, in denen Kreditrisiken gebündelt wurden. Sie waren eine Ursache der Finanzkrise, weil die mit ihnen verbundenen Risiken nicht mehr nachvollziehbar waren.

Der Vorschlag sieht auch härtere Pflichten zur Offenlegung von Risiken. Auch müssten die möglichen Verlustausfälle von Anlagen, die im Handelsbuch einer Bank gehalten werden, anders kalkuliert werden. Die Richtlinien-Änderung muss jetzt von den EU-Ländern und vom Europäischen Parlament beraten werden.

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