FMA verlängert Verbot von Leerverkäufen bis 31. Mai

18.02.2010

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verlängert das vorerst per Ende Februar befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von österreichischen Finanztiteln bis 31. Mai 2010. Betroffen davon sind die Aktien der Erste Group Bank, Raiffeisen International Bank-Holding, UNIQA Versicherungen und Wiener Städtische Versicherung (Vienna Insurance Group).

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

FMA-Sprecher Klaus Grubelnik begründet die Verlängerung mit der weiterhin fragilen Lage an den Finanzmärkte im Zusammenhang mit der Griechenland-Thematik. Auch wolle die FMA noch die Vorlage der Jahreszahlen 2009 der Institute abwarten.

Deutschland, wo die Aufsichtsbehörden ein Verbot mit Monatsbeginn auslaufen habe lassen, sei angesichts der Griechenland-Problematik massiv kritisiert worden, sagte der FMA-Sprecher.

Auch in Frankreich sei das Verbot verlängert worden. Wie in Deutschland sei das Verbot auch in Großbritannien bereits ausgelaufen. Die deutsche Behörde hatte das Auslaufen damit begründet, dass sich die Lage an den Finanzmärkten so weit verbessert habe, dass auf eine weitere Verlängerung verzichtet werden könne. Sie ließ aber die Einführung neuer Leerverkaufsregeln offen.

Das Verbot in Österreich wurde nun bereits zum siebenten Mal verlängert. Erstmals erfolgte die Untersagung im Oktober 2008. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die Market Maker oder Specialists im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen, teilte die FMA heute, Donnerstag, mit.

Mit dieser Maßnahme sollen Spekulationen auf fallende Aktienkurse in den genannten Papieren verhindert werden. Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie nicht besitzen und noch nicht einmal ausgeliehen haben. Sie spekulieren damit auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Allerdings geht diese Wette nicht immer auf. Steigt der Aktienkurs bis zur vereinbarten Rückgabezeit, entsteht dem Händler ein Verlust.

Wird der Markt durch massive Leerverkäufe überschwemmt, kann allein dadurch der Aktienkurs sinken. Falls dann weitere Aktionäre das Vertrauen in ihr Papier verlieren und verkaufen, wird der erhoffte Kursverfall dadurch oft erst ausgelöst - zum Schaden traditioneller Investoren. Nach Ansicht vieler Börsenexperten tragen diese Kurswetten mit Schuld an der jüngsten Finanzkrise.

Zur Vollversion des Artikels