Zoff um Macht
Flughafen-Chef Herbst vor Abgang?
21.04.2011
Herbst wollte nach 1 Jahr als Airport-Chef wieder an die Aufsichtsratsspitze.
Der Polit-Kampf um den Flughafen Wien reißt nicht ab. Im Vorfeld der für den 29. April angesetzten Hauptversammlung (HV) eskalieren die Streitigkeiten um die künftige Aufsichtsratsspitze - und im Zuge dessen könnte dem Airport der seit 1. Jänner amtierende Interimschef Christoph Herbst abhandenkommen.
Neuer Aufsichtratsvorsitz.
Herbst erwäge einen sofortigen Rücktritt, schreibt der Standard. Hintergrund ist, dass Ex-Bank-Austria-Chef Karl Samstag sein Mandat im Flughafen-Aufsichtsrat unerwartet niederlegen wird. Samstag hatte den Vorsitz im Gremium interimistisch von Herbst übernommen. Vereinbart war zwischen den Hauptaktionären Wien und NÖ, dass Herbst nach einem Jahr als Airport-Boss wieder an die Spitze des Aufsichtsrats zurückkehrt. Nun soll aber Ewald Kirschner, Chef der Wien-eigenen Wohnbaugesellschaft Gesiba, bei der kommenden HV als Aufsichtsratsvorsitzender installiert werden -laut Standard dauerhaft und nicht als "Pausenfüller" für Herbst.
Geht Herbst sofort?
Herbst passe das gar nicht, weshalb er seinen Rücktritt erwäge, heißt es. Er könnte nach der HV nächsten Freitag wieder in seine ruhend gestellte Position als Flughafen-Aufsichtsratschef wechseln. Zweite Variante: Er zieht sich komplett vom Airport zurück. Kolportiert wird, dass sich Anwalt Herbst für den Posten des freigewordenen Verfassungsrichters bewirbt, wofür die Frist am 27. Mai endet. Herbst selbst wollte die Gerüchte gegenüber ÖSTERREICH nicht kommentieren.
Syndikatssitzung.
Fix sei punkto Aufsichtsrat aber noch nichts, in den nächsten Tagen gebe es Gespräche, sagen Insider. Eine Syndikatssitzung der Eigentümer Anfang nächster Woche soll klären, wie es weitergeht. Erst davon würden allfällige Überlegungen Herbsts abhängen. Fakt ist, dass seit dem Wechsel von Herbst (er wird der NÖ-ÖVP zugerechnet) in den Vorstand die "Roten" zwei Stimmen Mehrheit im Kontrollgremium haben -und damit (so es keine Einigung gibt) die Entscheidungsgewalt über den Aufsichtsratsvorsitz.