Flughafen kann "freiwilliger" RH-Prüfung nicht zustimmen

20.07.2009

Der Flughafen-Vorstand hat über eine mögliche "Rechnungshofprüfung" des Skylink-Desasters befunden. Resultat: Laut mehreren Rechtsgutachten sei keine rechtliche Grundlage für eine solche Prüfung gegeben. Für den 20. August soll aber eine außerordentlichen Hauptversammlung einberufen werden, um eine aktienrechtliche Sonderprüfung zum Projekt Skylink zu beschließen.

Zur Vollversion des Artikels
© Fally
Zur Vollversion des Artikels

Eingeholt wurden die Meinungen von den Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk, Franz Marhold und der größten österreichischen Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss. Laut Funk überwiegen jene Argumente, die gegen eine Kontrollzuständigkeit des Rechnungshofes sprechen.

"Wir können daher einer Prüfung nicht freiwillig zustimmen, weil wir eine rechtlich abgesicherte Grundlage benötigen. Den Expertengutachten zufolge kann diese rechtsverbindliche Feststellung nur der VfGh treffen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, weil wir selbst sehr daran interessiert sind, die Entwicklungen rund um das Projekt Skylink aufzuklären", stellt der Vorstand der Flughafen Wien AG fest.

Freiwillige Prüfung würde mögliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen

Laut Wolf Theiss würde sich der Vorstand "bei Zustimmung zu einer RH-Prüfung einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht schuldig machen, wenn er - entgegen der verorteten Ermangelung der RH-Prüfkompetenz - eine Prüfung durch den Rechnungshof zulassen würde." Einem Gutachten von Franz Marhold zufolge führt die "widerspruchslose Hinnahme der Prüfung durch den Rechnungshof zu einer verfassungsrechtlich nicht vorgesehen Prüfungssituation, die weitere Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen wird."

Rechtsmeinung des Rechnungshofes von 2001 laut Experten weiterhin gültig

RH-Präsident Fiedler hat in einem Schreiben vom 9. November 2001 klargestellt, dass "eine verbindliche Feststellung in Ansehung seiner Zuständigkeit oder Unzuständigkeit nicht der Rechnungshof selbst, sondern nur der VfGh treffen kann". Die für diese Beurteilung relevanten Umstände haben sich laut einem Gutachten von Wolf Theiss seitdem nicht geändert. Laut diesem Gutachten ergibt sich daher im Einklang mit dem Schreiben des Rechnungshofes von 2001, dass eine Prüfkompetenz durch den Rechnungshof für die Flughafen Wien AG nicht vorliegt und eine verbindliche Entscheidung nur durch den Verfassungsgerichtshof getroffen werden kann.

Neue Vorwürfe aufgetaucht

Indes sind rund um den Skylink-Bau neue Vorwürfe aufgetaucht: Einem Bericht der "Presse" zufolge, soll bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Sachverhaltsdarstellung eingegangen sein, in der einer am Bau beteiligten Firma Betrug oder zumindest Gemeingefährdung vorgeworfen wird. Das Unternehmen soll Lieferung und Montage von Brandschutztüren verrechnet haben, die Produkte sollen aber nicht den für Feuerschutz vorgeschriebenen Normen entsprechen.

Zur Vollversion des Artikels