FMA verlängert Verbot von Leerverkäufen
21.09.2009
Das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien der Erste, Raiffeisen International, UNIQA und VIG wird um weitere 5 Monate verlängert.
Es ist dies bereits die sechste Verlängerung nach der erstmaligen Untersagung im Oktober 2008. Sie gilt nun bis einschließlich 28.2.2010. Mit dieser Maßnahme sollen Spekulationen auf fallende Aktienkurse in diesen Finanztiteln verhindert werden.
Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie nicht besitzen und noch nicht einmal ausgeliehen haben. Sie spekulieren damit auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Allerdings geht diese Wette nicht immer auf. Steigt der Aktienkurs bis zur vereinbarten Rückgabezeit, entsteht dem Händler ein Verlust.
Wird der Markt durch massive Leerverkäufe überschwemmt, kann allein dadurch der Aktienkurs sinken. Falls dann weitere Aktionäre das Vertrauen in ihr Papier verlieren und verkaufen, wird der erhoffte Kursverfall dadurch oft erst ausgelöst - zum Schaden traditioneller Investoren. Nach Ansicht vieler Börsenexperten tragen diese Kurswetten mit Schuld an der jüngsten Finanzkrise.
Die Finanzmarktaufsicht hat im Herbst 2008 im internationalen Gleichklang per Verordnung, die mit 18. September 2009 in Kraft trat, erstmals das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt eingeführt. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.