Freie Arztwahl in der EU noch umstritten
26.11.2009
Eine EU-Richtlinie, die Patienten in der gesamten EU grenzüberschreitend freie Wahl von Ärzten und Gesundheitsdienstleistungen sichern soll, ist unter den EU-Staaten umstritten. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft strebt beim Treffen der EU-Gesundheitsminister am Dienstag (1.12.) eine Einigung an, doch gibt es derzeit noch Widerstand von 7 Staaten, die zusammen einen Mehrheitsbeschluss verhindern können.
Strittig ist einerseits der Anwendungsbereich der Richtlinie, andererseits die Frage, welches Land als Versicherungsstaat die Kosten bei der medizinischen Behandlung von Pensionisten übernehmen soll. Der EuGh hat in mehreren Urteilen bereits grundsätzlich das Recht der EU-Bürger auf medizinische Behandlung im Ausland festgestellt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst dies auch private Gesundheitsdienstleister. Die allgemeine Einbeziehung Privater wird allerdings etwa von Spanien abgelehnt, da dort innerhalb des Landes Gesundheitsdienste von Patienten auch nicht frei wählbar sind.
Spanien und Malta haben zudem Probleme mit der Kostenregelung für Pensionisten, in beiden Ländern leben viele Rentner aus anderen EU-Staaten. Nach einem bilateralen Abkommen erhält Malta bereits jetzt von Großbritannien einen Pauschalerstattungsbetrag für derartige Fälle.
Widerstand gegen die Richtlinie in ihrer jetzigen Form gibt es laut Diplomaten auch von Irland, der Slowakei, Slowenien, Portugal und Polen. Von einem endgültigen Beschluss ist die EU aber noch weit entfernt, denn auch das EU-Parlament entscheidet in dieser Frage mit und mit den Abgeordneten haben die Verhandlungen noch gar nicht begonnen.
"Gedankenaustausch" zur "Neuen Grippe"
Die EU-Gesundheitsminister wollen sich auch wieder in Sachen "Neue Grippe" koordinieren. Nach Angaben von Diplomaten steht aber nur ein Gedankenaustausch der Minister zur Lage in den jeweiligen Ländern auf dem Programm.
Die EU-Sozialminister wollen bereits am Montag eine neue EU-Richtlinie zum Elternurlaub auf den Weg bringen, die von den europäischen Sozialpartnern ausgehandelt wurde. Demnach steht beiden Elternteilen jeweils 4 Monate Urlaub zu, wenn diese voll beschäftigt sind. Väter können nur 3 Monate auf die Mutter übertragen. Bisher besteht Anspruch auf 3 Monate Elternurlaub pro Elternteil.
Eine allfällige Bezahlung eines solchen Urlaubs können die EU-Staaten selbst regeln, ein genereller Anspruch besteht nicht. Die Sozialminister beraten außerdem über die Lissabon-Strategie für Wirtschafts- und Beschäftigungsreformen in der EU nach 2010.