Spektakulärer Prozess

Früherer Medienzar Kirch vor Gericht

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Kirch traf erstmals seit der Pleite mit Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer zusammen.

Das Oberlandesgericht München hat die Vernehmung des früheren Medienzars Leo Kirch am Freitag nach gut eineinhalb Stunden auf Anraten von dessen Arzt abgebrochen. Zuvor hatte der im Rollstuhl sitzende Kirch mit Hilfe einer Mitarbeiterin, die auch eine Erklärung Kirchs verlas, Fragen des Gerichts zur Vorgeschichte des Falls beantwortet. Der erste Prozesstermin war wegen einer Krankheit Kirchs verschoben worden, der zweiten Verhandlung vor vier Wochen war Kirch ebenfalls krankheitsbedingt ferngeblieben.

Spektakuläre Pleite
Neun Jahre nach der spektakulären Pleite seines Medien-Imperiums ist Kirch zum ersten Mal vor Gericht mit dem früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zusammengetroffen. Kirch macht den Ex-Manager für den Zusammenbruch seiner Firmen-Gruppe verantwortlich und streitet seit Jahren erbittert um milliardenschweren Schadenersatz.

Breuer folgte der Befragung zunächst ohne größere Regung - meist mit verschränkten Armen. Beide würdigten sich kaum eines Blickes. Im Laufe des Tages sollte auch noch der Kirch-Vertraute Dieter Hahn und der frühere Deutsche-Bank-Manager Michael Cohrs aussagen.

Streit um Schulden
  Kirch wirft der Bank und Breuer vor, die Pleite seines Konzerns verschuldet zu haben. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach dem Interview hätten die Banken kein Geld mehr gegeben, meint Kirch. Auch wenn Breuer das Interview inzwischen bereut, haben er und die Bank die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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   In dem Verfahren will das Gericht vor allem klären, ob die Bank mit Kirch auch über neue Kredite für dessen Unternehmen gesprochen hat und ob es damit Geschäftsbeziehungen gab, über die Breuer sich dann nicht mehr öffentlich hätte äußern dürfen. Sollte der Zivilsenat dies im aktuellen Verfahren bejahen, müsste Kirch allerdings nach wie vor beweisen, dass es zwischen dem Schaden und dem Interview einen Zusammenhang gibt und wie hoch der Schaden war.

Erster Versuch gescheitert
  Kirch war in erster Instanz im März 2009 vor dem Landgericht München I mit seiner Klage gescheitert - eine Beweisaufnahme gab es damals allerdings nicht. Dies hatte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Guido Kotschy, bereits zu Beginn des Prozesses vor vier Wochen kritisiert. Das Gericht will nun genau die Umstände und Zusammenhänge prüfen. Wie das Verfahren ausgeht ist offen.

   In einem weiteren Verfahren war Kirch zuletzt vor dem Landgericht München I unterlegen. Der aktuelle Prozess dreht sich um Forderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. Dabei geht es um eine Schadenssumme von rund zwei Milliarden Euro. Unabhängig davon, wie der Streit ausgeht, dürfte das Verfahren nach einem Urteil in jedem Fall weiter gehen.

   Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - allerdings nur für Schäden bei Firmen, die vertraglich mit der Deutschen Bank verbunden waren. Dies prüft das Gericht nur für die KGL Pool.

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